Beschlussvorlage - BV/BAU/45/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf stellen die Antragsteller den Antrag auf Einbeziehung folgender Flächen als Wohnbauflächen:

  1. Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 357

Zur Schaffung neuer Wohnbauflächen in der 2. Reihe der Grundstücke im Hundsbarg und somit ggf. zur Entlastung des erhöhten Verkehrsaufkommens

  1. Gemarkung Teschendorf, Flur 1, Flurstück 359

Zur Schaffung von weiterem Bauland in Richtung des Siedlungssplitters „Frei im Felde“.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht und nach Vorlage der ersten Stellungnahmen der Raumordnung und des Landkreises Rostock wird die Einbeziehung o. g. Flächen eher kritisch gesehen und ist vermutlich vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ im weiteren Planungsverlauf nicht erfolgsversprechend.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, es wird um Entscheidung gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022 den Antrag der Antragsteller zu entsprechen und die Flächen in der Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 357 sowie in der Gemarkung Teschendorf, Flur 1, Flurstück 359 in die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf als Wohnbauflächen einzubeziehen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt die Gemeinde sowie anteilig für den Bereich der Schule An der Carbäk das Amt Carbäk. Finanzielle Mittel stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 51100/5625500 zur Verfügung.

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Anlagen

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