Beschlussvorlage - BV/BAU/46/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Broderstorf hinsichtlich der Umwandlung des Grundstücks in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 204/6 von der derzeitigen Festsetzung als Fläche für Versorgungsanlagen in eine Fläche für Bauland.

Die Antragsteller reichten mit ihrem Antrag eine Bestandsauskunft der WWAV ein, aus welcher hervorgeht, dass lediglich das Flurstück 204/5 als Fläche für die Versorgungsanlage dient und benötigt wird. Weiter wird erklärt, die Kosten des Änderungsverfahrens vollumfänglich zu übernehmen.

Die Gemeinde verfügt über die Planungshoheit und wird um Entscheidung zum Änderungsantrag gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022 dem Antrag der Antragsteller vom 17.03.2022 auf Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Broderstorf mit dem Planungsinhalt „Umwandlung der festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen in eine Fläche für Bauland bei gleichzeitiger Korrektur der tatsächlichen Fläche für Versorgungsanlagen (Flurstück 204/5)“, zuzustimmen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Änderungsverfahrens.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022 für die Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Broderstorf ein Planungsbüro zu binden. Das Amt wird beauftragt ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag/Vertrag zu unterzeichnen.

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022 mit dem Antragsteller als Investor und dem zu bindenden Planungsbüro für die Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Broderstorf einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenregelung zu schließen.

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

Beschlussvorschlag 4:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2022 den Beschluss Nr. 1 v. 04.05.2022 (Einbeziehung des kompletten Flurstücks 204/6 in die 4. Änderung des FNP) der Vorlage BV/BAU/06/2022 aufzuheben.    

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Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt vollumfänglich der Investor.

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Anlagen

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