Beschlussvorlage - BV//102/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Schule und den Hort sollen Mülltrennsysteme angeschafft werden, spezielle Vorgaben hinsichtlich der Beschaffenheit wurden seitens des Hortes, der Schule sowie der zuständigen Sachbearbeiterin im Liegenschaftsamtes zusammengetragen. 

Es werden für den bestehenden Schulkomplex 15 Mülltrennsysteme, für den Hort 5 Mülltrennsysteme und für den Schulerweiterungsbau 8 Mülltrennsysteme benötigt.

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe wurden 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Unternehmen hat aus Kapazitätsgründen abgesagt, ein weiteres Unternehmen hat das Angebot nicht fristgerecht eingereicht, 2 weitere Unternehmen haben sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt. Somit lag in der 1. Verhandlungsrunde nur ein Angebot vor. Die Verhandlungen fand am 09.12.2022 statt. Das finale Angebot wurde fristgerecht am 13.12.2022 mit einer Angebotssumme in Höhe von 10.857,84 (netto) eingereicht. Aufgrund der aktuellen Marktlage und den damit verbundenen stetigen Preissteigerungen wurde mit kurzen Bindefristen gearbeitet, dies hatte zur Folge, dass die Beauftragung des Unternehmen nicht erst nach der heutigen Sitzung erfolgen konnte.

Am 15.12.2022 erfolgte die Beauftragung der Firma Gohs GmbH zur Lieferung der Mülltrennsysteme durch den Amtsvorsteher und durch seinen 1. Stellvertreter und gleichfalls Vorsitzender des Kita- und Schulausschusses im Rahmen einer Eilentscheidung.

Die Eilentscheidung bedarf der Genehmigung durch den Kita- und Schulausschuss gem. § 138 Abs. 3 S.2 KV M-V. 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

Der Kita- und Schulausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 05.01.2023 die Genehmigung der Eilentscheidung des Amtsvorstehers und seines 1. Stellvertreters und gleichfalls Vorsitzender des Kita- und Schulausschusses vom 15.12.2022 zur Beauftragung der Firma Gohs GmbH zur Lieferung der Mülltrennsysteme für die Schule und den Hort.  

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Mülltrennsysteme belaufen sich auf insgesamt 12.920,83 Euro, davon entfallen 

6.921,87 Euro auf die Kostenstelle 21100.5238000 (Schule) sowie ebenfalls

3.691,67 Euro auf die Kostenstelle 21100.5238000 (Schulerweiterungsbau) und

2.307,26 Euro auf die Kostenstelle 21100.5238001 (Hort) 

aus dem Teilhaushalt 1. Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 eingestellt. 

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Anlagen

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