Beschlussvorlage - BV//089/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 26 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) hat das Amt Carbäk für eine ausreichende Anzahl von Ersthelfer zu sorgen. Die Versicherten (Angestellten) haben sich gemäß § 28 DGUV V1 im Rahmen ihrer Unterstützungspflichten nach § 15 (1) zum Ersthelfer ausbilden und in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortbilden zu lassen.

 

Im Amt Carbäk hat sich Frau Ramona Fahl bereit erklärt und zum Ersthelfer ausbilden lassen.

 

Das Amt Carbäk muss seine Ersthelfer bestellen. Dies soll mit der heutigen Beschlussvorlage erfolgen.

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2023  

 

Frau Ramona Fahl

  

gemäß § 26 und § 28 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) zum Ersthelfer zu bestellen.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Bestellungsurkunde zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, die Kosten der Ausbildung werden durch die zuständige Unfallkasse MV übernommen

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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