Beschlussvorlage - BV/LHB/336/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Jahr 2011 wurde unter Federführung von Peter Hölper eine Radwanderkarte für das Gebiet östlich von Rostock erstellt. Da mittlerweile alle Exemplare an Interessierte verteilt wurden und aufgrund des Zeitablaufs auch eine Aktualisierung erforderlich ist, wurden auf Initiative der Bürgermeisterin der Gemeinde Broderstorf Frau Elgeti Vorbereitungen für eine Neuauflage getroffen.

Da das grundlegende Layout damals durch die Fa. Winter Werbung, Rostock erarbeitet wurde und dort somit alle relevanten Daten zur Überarbeitung bereits vorliegen, soll dieses Unternehmen auch mit der Aktualisierung beauftragt werden.
Für den Druck wurden drei Druckereien angefragt für unterschiedliche Auflagenstärken (1.000, 2.000, 3.000). In der beiliegenden Kostenübersicht sind alle Beträge dargestellt.

Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Winter Werbung, Rostock und die Fa. Druckerei Weidner, Rostock zu erteilen, da es sich um das wirtschaftlich günstigste Angebot handelt.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

 keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2023, nach Rechtskraft des gemeindlichen Haushaltes 2023 die Firmen Winter Werbung, Rostock und Druckerei Weidner, Rostock mit der Erstellung einer Radwanderkarte (Überarbeitung der Ausgabe 2011) zu beauftragen. Es soll eine Auflage von ......... (1.000, 2.000 oder 3.000) Stück produziert werden. 

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Finanz. Auswirkung

Der finanzielle Aufwand für die Erstellung der Karte ist unter dem Produktkonto 12200.562900 (Ordnungsangelegenheiten/ Sonst. Aufwend. für Dienstleistungen) im TH 1 zu verbuchen. Im Haushalt 2023 ist ein entsprechender Ansatz nicht enthalten. Es ist jedoch eine Deckung über nicht verbrauchte Mittel i.H.v. 2.518 EUR auf dem Produktkonto 11101.5693 (Gremien/ Repräsentationen) im TH 1 möglich, die aus dem Haushaltsjahr 2022 übertragen werden können.

 

Hinweis: Die Gemeinde Broderstorf befindet sich derzeit noch in der vorläufigen Haushaltsführung, da der Haushalt 2023 noch nicht bekannt gemacht wurde, sodass freiwillige Ausgaben nicht gestattet sind. Die Bekanntmachung des Haushalts 2023 im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk ist für den 20.01.2023 vorgesehen. Die Rechtskraft tritt am folgenden Tag ein.

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Anlagen

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