Beschlussvorlage - BV//105/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitales vom 04.05.2022 sind zum 01.01.2024 Neuwahlen der Schöffen und Jugendschöffen durchzuführen.

 

Die Wahl der Schöffen für die Amtsgerichte erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk. Die Vorschlagslisten sind von den Gemeinden des jeweiligen Amtsgerichtsbezirkes aufzustellen und beim Amtsgericht einzureichen.

 

In diese Liste sind gemäß § 36 Abs. 4 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)  mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ergänzungsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind.

 

Die einzubringenden Vorschlagszahlen wurden vom Präsidenten des Landgerichts Rostock entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinden wie folgt festgelegt:

 

  

Gemeinde Broderstorf  4  +  4

Gemeinde Poppendorf  1  +  1

Gemeinde Roggentin               3  +  3

Gemeinde Thulendorf  1  +  1.

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen.

  

Hierzu erfolgten 2 Aufrufe im Amtsblatt sowie ein Aufruf auf der Homepage des Amtes. Es erklärten sich nachfolgende Personen für dieses Ehrenamt bereit:

 

  - Manuela Antemann

  - Benjamin Baumann

  - Ramona Clemens- Müller

  - Holger Geldner

  - Melanie Kerber

  - Dana-Mandy Kretschmer

  - Ricada Kubisch

  - Detlef Pielucha

  - Birgit Polnik

  - Dr. Gesine Sofke

  - Stefan Stolle

 

 Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der anhängenden Vorschlagsliste für die Gemeinde Broderstorf.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung jedoch mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt auf ihrer Sitzung am 01.03.2023 die in der Anlage genannten Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit 01.01.2024 – 31.12.2028 aufzunehmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

Anlagen:

Schöffenliste

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Anlagen

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