Beschlussvorlage - BV/LVB/021/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundsätzliches

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt rückte zum Ende des Jahres 2022 das Thema einer Gasmangellage bei den Katastrophenschutzbehörden von Land und Landkreis in den Fokus. Dabei wird das Szenario betrachtet, in dem aufgrund von Gasmangel bei den Versorgern eine Einstellung der Gasversorgung auch bei den grundsätzlich besonders geschützten privaten Haushalten erfolgt. Infolgedessen wird ebenfalls ein großflächiger längerfristiger Stromausfall (Blackout) befürchtet, da davon ausgegangen wird, dass wegen des Gasmangels auf elektrische Heizmöglichkeiten ausgewichen wird, was wiederum zu einer Überlastung der Stromnetze führt.

Mögliche Maßnahmen im Bevölkerungsschutz

Die oben beschriebenen Szenarien Gasmangel und Blackout führen dazu, dass im Bereich des Bevölkerungsschutzes Maßnahmen ergriffen werden sollen, die

a) die Unterbringung von Personen ermöglichen, welche anderweitig keine Heizmöglichkeiten haben, vorgeschlagene Lösung: "Wärmeinsel"

und

b) die Aufrechterhaltung von Informations- und Kommunikationswegen ermöglichen, da im Falle eines Blackouts auch Festnetz, Mobilfunk, Internet, Radio + TV nicht mehr zur Verfügung stehen, vorgeschlagene Lösung: "Leuchttürme"

"Wärmeinsel"

Bereitstellung von kommunalen Gebäuden oder Räumlichkeiten, die auch ohne Gas beheizt werden können - entweder durch alternative Energiequellen wie Öl, Flüssiggas etc. oder elektrisch

Sitzmöglichkeiten, Toiletten ggf. Duschen

Anzahl und Größe sollten auf Grundlage der geografischen Lage und Bevölkerungsanzahl der jeweiligen Gemeinden festgelegt werden

wenn im kommunalen Bestand solche Liegenschaften nicht vorhanden sind, wäre ggf. über Vereinbarungen mit privaten Eigentümern nachzudenken

"Leuchttürme"

Anlaufpunkte für Bevölkerung für Kommunikation und Information

Sicherstellung einer ständigen personellen Besetzung zur Bedienung des BOSFunks (spezieller Lehrgang erforderlich), damit Notrufe an Leitstelle abgesetzt werden können und um Informationen von Land und LK zu erhalten

gemeinsame Nutzung von Liegenschaften als Leuchtturm und Wärmeinsel sinnvoll, um personellen Aufwand gering zu halten (Synergieeffekte)

personelle Verantwortung nicht auf FFw-Angehörige abwälzen, da die FFw auch im Blackout einsatzfähig sein muss (Hauptaufgabe abwehrender Brandschutz)

Aufgaben der Gemeinde

 > Objekte als Wärmeinsel und/oder Leuchttürme definieren + personelle Ausstattung der o.g. Objekte sicherstellen

Bewertung

Der Eintritt einer Gasmangellage mit den daraus resultierenden Folgen wird zum derzeitigen Zeitpunkt von den Speicherbetrieben als "äußerst unwahrscheinlich" eingeschätzt, da durch milde Temperaturen und sinkenden Gasverbrauch weitere Einspeicherungen möglich waren. Jedoch wird eine solche Lage auch nicht komplett ausgeschlossen, da der Verbrauch auch von den Temperaturen der kommenden Wochen und Monate abhängig ist. Darüber hinaus wird seitens des Stromnetzbetreibers nicht davon ausgegangen, dass die Zuschaltung einer Vielzahl von elektrischen Heizgeräten zu einem Blackout führt. Vielmehr könnten kurzfristige lokale Stromausfälle die Folge sein. Aber auch unabhängig von den Folgen einer Gasmangellage sind Ausfälle bei der Energieversorgung aufgrund von Sabotagen nicht auszuschließen, insofern sollten sich Kommunen mit dem Thema auf jeden Fall auseinandersetzen, um für den E-Fall gewappnet zu sein. Dies sollte aber bedacht und ohne Aktionismus erfolgen, um im ersten Schritt die tatsächliche Bedarfe zu ermitteln und im Anschluss die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Hinweis zu finanziellen Unterstützung des Landes

Im Ergebnis des letzten Kommunalgipfels im Land M-V wurde vereinbart, dass das Land über die Landkreise Aufwendungen für Maßnahmen, die einer fachaufsichtlichen Bewertung unterliegen, den Kommunen grundsätzlich erstattet. Maßnahmen zur Wahrnehmung der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis fallen dabei jedoch heraus. Die konkrete Umsetzung dieser Erstattungen soll über eine Verordnung geregelt werden, welche aber noch nicht vorliegt. Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt: keine

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 30.01.2023 die Einrichtung einer zeitweiligen Arbeitsgruppe, die sich in Abstimmung mit der Amtsverwaltung mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bevölkerungsschutz befasst. Die AG besteht aus folgenden Mitgliedern:

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Finanz. Auswirkung

Ggf. fallen Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten oder Gerätschaften bzw. für deren notwendige Anschaffung.

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