Beschlussvorlage - BV/BAU/186/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt als Eigentümerin des Grundstücks in der

Gemarkung Ikendorf   Flur 1  Flurstück 354/1

die Einbeziehung der Fläche in die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf und sodann als Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung einer PVA.

Grundsätzlich ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf sog. Konversionsflächen möglich. Bei Konversionsflächen handelt es sich um ehemalige, jetzt brachliegende Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen, die zum Zweck der baulichen Wiedernutzung eine Umwandlung erfahren. Dies ist so auch festgeschrieben im LEP-Programmsatz 5.3 (9). Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen verteilnetznah geplant sowie effizient, flächensparend und insbesondere auf Konversionsstandorten, endgültig stillgelegten Deponien oder Deponieabschnitten und bereits versiegelten Flächen errichtet werden.

Inwieweit es sich bei der beantragten Fläche tatsächlich um eine Konversionsfläche handelt, wäre im weiteren Planverfahren zu verifizieren. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden. Ggf. ergeben sich bereits Hinweise aus der historischen Nutzung der Fläche.

Die Gemeinde wird um Entscheidung zum Antrag gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.03.2023 den Antrag der Antragstellerin auf Berücksichtigung der Fläche in der Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 354/1 im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans zu entsprechen und einer Ausweisung der Fläche als Sondergebiet PVA in der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf zuzustimmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans ist nicht abgeschlossen. Entsprechende finanzielle Mittel sind im TH 2 auf dem Produktkonto 51100.5625500 geplant.

Reduzieren

Anlagen

Loading...