Beschlussvorlage - BV/Käm/412/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung und der dazugehörige Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Thulendorf erarbeitet.

Die Planung des Haushaltes erfüllt die Anforderung an einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemHVO-Doppik M-V nicht. Aus diesem Grund wird ein Haushaltssicherungskonzept nach § 43 Abs. 8 KV M-V i.V.m. § 17b GemHVO-Doppik M-V erstellt.

Der Haushalt der Gemeinde Thulendorf beinhaltet genehmigungspflichtige Teile und muss daher vor der Veröffentlichung von der Rechtsaufsicht freigegeben werden.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thulendorf beschließt in ihrer Sitzung am 20.03.2023 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan nebst Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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