Beschlussvorlage - BV/HRA/243/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Hauptsatzung ist die Entfernung der Wertgrenze bzgl. der Entscheidungen des Bauhofausschusses und damit Gleichstellung mit dem Kita- und Schulausschuss.

Es ist bekannt, dass der vorherige Bürgermeister der Gemeinde Roggentin im Jahre 2015 bei der Neufassung der Hauptsatzung die Wertgrenze vorschlug und sie dann einvernehmlich Eingang in die Hauptsatzung fand.

Die Regelung ist laut uRAB zwar rechtlich in Ordnung, aber letztendlich nicht wirklich logisch.

Denn während bei Entscheidungen unterhalb der Wertgrenze die Vertreter der Gemeinden zusammensitzen, die es durch die gemeinsame Übertragung der entsprechenden Selbstverwaltungsaufgaben wirklich angeht, wird bei darüber liegenden Entscheidungen die Gemeinde Poppendorf über Herrn Wallis praktisch mit ins Boot geholt, aber gleichzeitig erwartet, dass sich Herr Wallis als Vertreter dieser im Amtsausschuss aus den Bauhof-Themen heraushält, da die Gemeinde gerade keine Übertragung getätigt hat und daher gar nicht beteiligt ist. Das ist eine unangenehme und sinnleere Situation, die es zu beseitigen gilt.

 

Die vorgeschlagene Änderung ist dann beschlossen, wenn eine Mehrheit aller Ausschussmitglieder dafür stimmt.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2023 die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Carbäk gemäß anliegendem Entwurf.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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