Beschlussvorlage - BV/BAU/194/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Allgemeines zum Projekt:

Die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant im Zuge der Energiewende zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung einer sicheren Energieversorgung die Umsetzung des Vorhabens „Netzverstärkung Region Rostock“. Im bestätigten Netzentwicklungsplan (NEP) Strom (Zieljahr 2035) wird das Vorhaben unter der Nr. P215 „Netzverstärkung und -ausbau Güstrow – Bentwisch – Suchraum Gemeinden Sanitz / Gnewitz / Dettmannsdorf / Stadt Marlow“ geführt. Zudem ist das Vorhaben im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) unter der Vorhabennummer 52 gelistet (s. § 1 Absatz 1 BBPlG i. V. m. Anlage Bundesbedarfsplan: dort unter der Bezeichnung „Höchstspannungsleitung Güstrow – Bentwisch – Sanitz/Dettmannsdorf“).

Von Güstrow über Bentwisch nach den Gemeinden Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Stadt Marlow wird eine neue 380-kV-Leitung mit Hochstrombeseilung im bestehenden 220-kV-Trassenraum errichtet. Bei der Ablösung der bestehenden durch die neue Leitung orientiert sich die Planung vorzugsweise an der Bestandstrasse. Dabei können Abweichungen vom aktuellen Trassenverlauf bei der nachgelagerten Planung entstehen, um Abstände zu Siedlungen zu erhöhen, bestehende Belastungen für den Naturraum zu verringern oder Bündelungen mit linienförmiger Infrastruktur umzusetzen, um unter anderem dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen. […] Außerdem ist im Suchraum der Gemeinden Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Stadt Marlow eine neue 380-kV-Anlage, u. a. zur Aufnahme von EE-Leistung aus dem Verteilnetz bzw. von direkt angeschlossener EE-Leistung sowie zur Anbindung der o. g. 380-kV-Leitung, zu errichten. In dieser neuen Anlage sind darüber hinaus zwei 380/220-kV-Netzkuppeltransformatoren zu errichten, über die die Anbindung der verbleibenden 220-kV-Leitung nach Lüdershagen erfolgt, um die notwendige regionale Netzvermaschung zu erhalten.

Das Vorhaben dient dem in § 1 Abs. 1 EnWG verankerten Ziel „eine[r] möglichst sichere[n], preis-günstige[n], verbraucherfreundliche[n], effiziente[n] und umweltverträgliche[n] leitungsgebundene[n] Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien be-ruht.“

Als Realisierungszeitraum für das Vorhaben (Inbetriebnahme) ist 2029 / 30 geplant. Das Vorhaben soll in zwei Abschnitten realisiert werden:

• Abschnitt Bentwisch – Güstrow

• Abschnitt Bentwisch – Raum Gnewitz.

 

Für diese Abschnitte sollen getrennte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Aktuell befindet sich das Vorhaben in der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Hierzu soll auch am Mittwoch, den 15.03.2023 eine Informationsveranstaltung von 50 Hertz zum geplanten Trassenverlauf stattfinden. Die Bürgermeisterin ist informiert.

Geplanter Trassenverlauf:

Die Trasse im Abschnitt Bentwisch - Güstrow umfasst eine Länge von ca. 36 km1 und befindet sich im Landkreis Rostock. Im diesem Bereich soll kein Ersatzneubau2, sondern eine überwiegende Parallel-führung mit der weiter fortbestehenden 380-kV-Leitung Bentwisch - Güstrow erfolgen. Es stehen zwei Trassenverläufe (alternativ) zur Wahl. In der Vorzugsvariante wird die Gemeinde Broderstorf, konkret im Raum Pastow berührt. Ein Querung wäre zu erwarten im Umfeld des Gewerbegebiets (Mecklenburger Straße) und ggf. am Rande des Wohngebiets Pastow (IBS Pastow). 

 

 

 

Quelle: https://www.50hertz.com/de/Netz/Netzausbau/ProjekteanLand/NetzverstaerkungRegionRostock/Karten - Stand Mai 2022

 

Mögliche bauplanungsrechtliche Auswirkungen:

Mit der Querung der geplanten Leitung neben bzw. über das Gewerbegebiet Pastow könnte es zu weiteren baulichen Einschränkungen im Bereich des B-Plans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf kommen. Konkret wäre hier das noch nicht entwickelte Gewerbegebiet im B-Plan Nr. 5, als auch möglicherweise das noch unbebaute Flurstück neben der Kita betroffen:

Auszug B-Plan 5 – noch nicht entwickeltes Gewerbegebiet über Kita.

Mit einem dem Ersatzneubau einer 380-kV-Leitung könnte es möglicherweise zu höheren/ weiteren Schutzbereichen kommen, welches dann Auswirkungen auf die noch unbebauten Gewerbegrundstücke haben könnte. Finanzielle Nachteile für die Gemeinde würden vorerst nicht entstehen, da sich das Gewerbegebiet aktuell noch in Privatbesitz befindet. Es könnte jedoch zu einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde im Rahmen einer möglichen notwendigen B-Plan-Änderung kommen. 

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen eine Stellungnahme mit entsprechenden Hinweisen abzugeben.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Vorerst keine. Die betroffenen Flächen im Gewerbegebiet im B-Plan 5 nördlich der Mecklenburger-Straße befinden sich im Privatbesitz.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023 der Vorhabenträgerin 50 Hertz über die Leitungsbau GmbH im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben Netzverstärkung 380-kV-Leitung – Region Rostock folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Die Gemeinde Broderstorf weist darauf hin, dass es im Bereich des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf „Gewerbegebiet Neuendorf“ in Hinblick des noch nicht entwickelten Gewerbegebiets nördlich der Mecklenburger Straße bei Errichtung einer 380 KV-Leitung zu Einschränkungen hinsichtlich der baulichen Entwicklung kommen kann. Hier wird davon ausgegangen, dass der Ersatzneubau einer 380-kV-Leitung anstelle der vorhandenen 220-kV-Leitung, auch einen weiteren Schutzbereich fordert, welcher sich auf das Gewerbegebiet auswirken könnte. Dies muss im weiteren Verfahren genau geprüft und die Gemeinde Broderstorf hier miteinbezogen werden.  

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Finanz. Auswirkung

Vorerst keine.

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