20.11.2023 - 5 Feuerwehrumlage gemäß des öffentlich-rechtliche...

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Wortprotokoll

In der heutigen gemeinsamen Beratung des Ausschusses für Ordnung und Umwelt der Gemeinde Broderstorf und des Ausschusses Finanzen und Soziales der Gemeinde Thulendorf zur Feuerwehrumlage dient die vorliegende Informationsvorlage als Grundlage. Herr Peck leitet die Diskussion ein und bezieht sich auch die gute Zusammenarbeit der Feuerwehren in den vergangenen Jahren und hofft auf ein weiterhin konstruktives Miteinander. Herr Peck bittet Herrn Geister seine Idee zu den Abrechnungsmodalitäten „Abrechnungsmodus“ zu erläutern. Herr Geister spricht zunächst einmal über die Vertagung des zuletzt gesetzten Termins. Nach einer kurzen Diskussion zur Terminfindung verständigen sich beide Seiten darüber, dass dies wohl ein Missverständnis aufgrund mangelnder Kommunikation und Einbindung in die Terminsetzung gewesen ist. Herr Peck äußerte sich, dass auch die Gemeinde Broderstorf nicht beteiligt und somit der Termin für alle ohne Rücksprache gesetzt wurde. Nach Klärung der Differenzen geht Herr Geister auf den gemeinsamen Vertrag der Gemeinden ein. Er sieht ein, dass im Zuge der Prüfung und Aufrechnung der Umlage seitens des Haushalts unter Leitung von Herrn Kehr die entstandenen Schulden von der Gemeinde Thulendorf aufgerechnet werden müssen. Der Begriff Umlage erscheint Herrn Geister in diesem Zusammenhang nicht ganz geklärt zu sein, da dieser im Vertrag nicht erwähnt wird und auf Nachfrage bei der Leitung für Haushalt- und Finanzen aber als Umlage interpretiert und als solche auch abgerechnet wird. Herr Geister sieht eine Abrechnung pro Kopf als sinnvoll an. Frau Elgeti bringt den §5(1) der Vereinbarung an, bei dem die Verteilung eindeutig geregelt ist. Auch für Herrn Jantzen ist die Sachlage eindeutig, denn bei den Finanzen kommen beide Gemeinden zusammen. Herr Bull bezieht als stellvertretender Wehrführer Thulendorf Stellung und erklärt, wenn Thulendorf den Vertrag, welcher aufgrund der historischen Zusammenführung entstanden ist, auflöst und die ehemalige Gemeinde Steinfeld an Broderstorf abgibt, die Gemeinde Broderstorf den Brandschutz aufgrund der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen zeitlichen Wege im Rettungseinsatz nicht einhalten kann. Daraufhin entfacht eine kurze Diskussion zur allgemeinen Haushaltslage in der Feuerwehr Thulendorf. Die geplante Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeugs bis 2030 wird thematisiert. Wehrführer Herr Oldenburg äußert sich zur geplanten Anschaffung und begründet die Notwendigkeit anhand der geplanten Nutzungsdauern für Einsatzfahrzeuge und die steigenden Instandhaltungskosten. Nicht ganz unbedeutend dabei ist auch die modernere Löschtechnik, sowie den neuesten technischen Anforderungen an Einsatzfahrzeugen. Das aktuelle Fahrzeug ist bereits seit 2005 im Dienst. Herr Jantzen äußert sich zur Finanzplanung und verweist auf die haushaltsplanerischen Entscheidungen der Gemeinde Thulendorf zum Bau des neuen Bauhofes. Herr Geister entgegnet, dass es hier um die Sicherstellung des Brandschutzes geht und er bei anderweitigen Klärungsbedarf einer Einladung der GV Broderstorf oder des Amtsausschusses gerne folgen wird. Herr Harms bittet darum auf die Beschlussvorlage zurückzukommen und Herr Peck fasst diese darauf hin kurz zusammen. Herr Jantzen stellt klar, dass er den Vertrag nicht in Frage gestellt hat, lediglich die finanzielle Perspektive, da das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters der Gemeinde Thulendorf in Sachen Bauhof seiner Meinung nach zu hohe Kosten verursacht. Herr Peck unterbricht und erteilt Herrn Nienberg das Wort. Der technische Zustand der Fahrzeuge ist von großer Bedeutung, erst recht wenn das Personal schon knapp ist.. Herr Nienberg sieht neue Technik als wichtig an und betont aber auch die Notwenigkeit des Personals, nur müssen die notwenigen Mittel auch irgendwo herkommen. Herr Oldenburg ergänzt, dass auch im Brandschutz alles sehr schnelllebig ist und der Fortschritt Normanpassungen mit sich bringt. Heute soll mit möglichst wenig Wasser viel erreicht werden. Um das zu erreichen, nimmt die Technik eine immer größere Rolle ein. Im Feuerwehrbedarfsplan ist die Anschaffung des neuen Fahrzeugs bis 2030 eingeplant. Herr Oldenburg informiert, dass auch der Billhägener Forst von der Thulendorfer Feuerwehr mitabgedeckt wird und dass er sich zukünftig wieder als Wehrführer aufstellen wird. Kleidung wurde bereits eingeplant, aus Kostengründen hat man sich für Tagesdienstuniformen entschieden. Herr Peck dankt beiden Wehrführern für Ihre Ausführungen. Herr Geister erwähnt die Position der Unterhaltung Außenanlagen, diese erhöht hat sich stark erhöht zu 2022. 45.000 € sind hier angegeben. Das Amt wird gebeten die Übersicht zu prüfen.

Frau Lehm bittet auch den Begriff“ Umlage bezüglich der Kostenbeteiligung nochmals zu prüfen.

Herr Peck nimmt die Informationsvorlage mit den besagten Änderungen zur Kenntnis. Herr Bull FFW Thulendorf erwähnt, dass er dann zu wenig Geld in den letzten Jahren ausgegeben hat, so dass der gewährte Zuschuss nicht ausgegeben worden ist.

Herr Oldenburg hat bereits die Plankosten für Kleidung und Ausstattung von 1.800 € auf 3.500 € angehoben.

Herr Bull findet es schade, dass keiner sagt „passt auf, es könnte zu Problemen bezüglich des Vertrages kommen“. Rechtzeitige Hinweise hätten das jetzige Problem verhindern können, jedoch wurde die Problematik leider auch erst jetzt durch Herrn Kehr aufgedeckt.

Frau Krüger erläutert, dass der Betrag alle Jahre vorab gezahlt wurde und dass bei Nicht-Inanspruchnahme der entsprechende Zuschussanteil als Vorauszahlung im Haushalt von Thulendorf verbleibt. Herr Bull zieht daraus, dass die Zuschüsse nicht vollumfänglich nutzbar sind und wünscht sich einen besseren Überblick zum Haushalt bzw. zum aktuellen Budget der FFW Thulendorf. Herr Geister sagt abschließend, dass sich der Brandschutz nicht wegkürzen lässt und ggf. über eine Kopfpauschale die Planungssicherheit für Thulendorf gegeben wäre. Daher wäre eine neue Abrechnungsform wünschenswert.

Herr Peck erklärt im Namen aller Ausschussmitglieder des Ausschusses für Ordnung- und Umwelt Broderstorf, dass man zum Vertrag mit der Gemeinde Thulendorf steht. Herr Geister kann einen Antrag zur Änderung der Abrechnungsmodalitäten als Grundlage einer Beratung stellen. Er bedankt sich für die gute Arbeit von Herrn Kehr und die heutige Zusammenkunft mit der Gemeinde Thulendorf.

 

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Beschluss:

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

0

Davon Anwesend:

0

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage