22.02.2018 - 6 Evaluierung des Dienstleistungsvertrages mit de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Sozialausschuss Poppendorf
- Datum:
- Do, 22.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lindloff erläutert, dass die Zusammenarbeit mit dem ASB gut angefangen hat mit Frau Schmidt, in den letzten drei Monaten allerdings kaum erfolgte, da Frau Schmidt erkrankt ist.
Auch Frau Scheuner empfand es ebenfalls so und führte aus, dass aufgrund der Lohnfortzahlung während der Krankheit von Frau Schmidt eine Neubesetzung der Stelle nicht möglich war. Auch die erste Ausschreibung der Krankheitsvertretung für Frau Schmidt sei im Sande verlaufen. Nachdem auch bei der Agentur für Arbeit die Stellenausschreibung erfolgte, wurde am Mittwoch den 21.02.2018 ein Arbeitsvertrag mit Frau Breyer als Krankheitsvertretung auf 20 Stunden/Woche geschlossen. Frau Breyer ist Kunsttherapeutin und besitzt eine Befähigung für die pädagogisch didaktische Grundschulausbildung, hat aber auch schon ein mehrmonatiges Praktikum im Pflegebereich absolviert. Der ASB erhofft sich durch sie eine Verbindung zwischen Jung und Alt zu schaffen.
Es sind an 2 Tagen in der Woche feste Sprechzeiten für Frau Breyer geplant, die allerdings noch in Absprache mit ihr bestimmt werden müssen. Die E-Mail-Adresse bleibt bei Diana. Schmidt und auch das Mobiltelefon wird an Frau Breyer weitergegeben. Problematisch ist ausschließlich, dass der Bürgerbus das Mobiltelefon ebenfalls nutzt.
Die Schlüsselausgabe für das Dorfgemeinschaftshaus erfolgt im Normalfall über Frau Breyer und kann in Ausnahmesituationen von den ehrenamtlichen Helfern übernommen werden. Als ehrenamtliche Helfer für das Dorfgemeinschaftshaus in Poppendorf haben sich Herr und Frau Hecker gemeldet, wie Frau Hecker mitteilt.
Frau Breyer verteilte bereits am 22.02.2018 die Flyer für die Vorfrauentagsparty am 03.03.2018. Am 24.03.2018 ist eine Vorosterparty geplant. Es wird nach Aktivitäten für die Jugendlichen von 8 bis 16 Jahren gefragt, da für diese keine Angebote vorhanden sind. Diesbezüglich wird der ASB einen Termin mit der Jugendfeuerwehr vereinbaren.
Es wird noch einmal angeführt, dass gemäß § 2 Abs. 1 des „Betreiber- und Zuschussvertrages zur Betreibung des Gemeindezentrums Poppendorf in freier Trägerschaft“ Sitzungen aller Art der Gemeinde Vorrang vor allen anderen Veranstaltungen haben. Allerdings werden gerade der Bauausschuss und der Sozialausschuss häufig in andere Räume verlegt, da das Dorfgemeinschaftshaus zu dieser Zeit mit einem Kurs belegt ist.
Der Sozialausschuss Poppendorf bittet die Gemeindevertretung über diese Nichteinhaltung des „Betreiber- und Zuschussvertrages zur Betreibung des Gemeindezentrums Poppendorf in freier Trägerschaft“ zu beraten.