07.03.2018 - 9 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeinde B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 07.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jesse erteilt Herrn Winter das Wort.
Herr Winter erklärt, dass die Stellungnahme des Landkreises berücksichtigt werden musste und es deshalb zu einer verspäteten Zuarbeit für die Gemeindevertretersitzung kam.
In seinen Ausführungen erläuterte Herr Winter die Bebauungsmöglichkeiten der verschiedenen Abstandsflächen zur Autobahn.
Herr Grunow erkundigt sich, ob bezugnehmend auf den Bebauungsplan und aufgrund der Lärmbelästigung eine Schallschutzmauer beantragt werden kann.
Herr Winter verneint es, dies kann der Bebauungsplan nicht ändern
Im Übrigen sei eine Wohnbebauung wegen der Lärmbelästigung nicht empfehlenswert.
Da es keine weiteren Fragen an Herrn Winter gibt, bittet Herr Jesse um Abstimmung.
Beschluss:
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2018 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebaungsplans Nr.17 für das Gewerbegebiet in Neu Roggentin mit folgenden Punkten:
1. | Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft. | |||
| ||||
| Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |||
| ||||
| Der Bürgermeister wird beauftragt die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen. | |||
| ||||
2. | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V S. 331), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gewerbegebiet in Neu Roggentin, nördlich der Wohnbebauung entlang der Bundesstraße B 110, östlich der Bundesautobahn A 19, südlich des Bebauungsplangebiets Nr. 2 der Gemeinde Broderstorf und westlich landwirtschaftlicher Flächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. | |||
| ||||
3. | Der Bebauungsplan Nr. 17 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. | |||
| ||||
4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. | |||
|
| |||
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Herr Jesse dankt Herr Winter für seine Ausführungen und wünscht eine gute Heimfahrt.