04.04.2018 - 10 Aufstellungsbeschluss über die 4. Änderung des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Harms erläutert die Beschlussvorlage.

Frau Elgeti regt ein klärendes Gespräch mit dem Eigentümer der Fa. Köhler-Bau an, ob die Bereitschaft besteht, das Gewerbegrungstück doch aufzugeben und der Wohnbebebauung zur Verfügung zu stellen. Eine Ausgleichfläche könnte günstig im Gewerbepark Pastow angekauft werden.

Frau Elgeti gibt zu bedenken, dass die Bereitstellung eventueller Ersatzflächen in diesem Beschluss gleich mit berücksichtigt werden sollte, um eine erneute Änderung des Bebauungsplanes auszuschließen.

 

Die Gemeindevertreter stimmen dem Vorschlag von Frau Elgeti zu.

Es wird folgende Ergänzung zum Beschluss gefasst:

 

-          Ersatzflächen für derzeitiges Gewerbeobjekt

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2018 den Aufstellungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7/8 der Gemeinde Broderstorf für das Wohngebiet zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf mit folgenden Punkten:

 

1.

Für den Bebauungsplan Nr. 7/8 für das Wohngebiet auf der Fläche zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf, soll eine 4. Änderung durchgeführt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-

planungsrechtliche Sicherung einer Erschließungsstraße im nördlichen Teil des Mischgebiets an der Poststraße,

 

     -

Änderung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse im festgesetzten Mischgebiet von bisher eins auf künftig zwei.

 

Ersatzflächen für derzeitiges Gewerbeobjekt

 

2.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

3.

Der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

 

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/04/01/2018

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:   15

davon anwesend:                            12

Ja - Stimmen:                      12

Nein - Stimmen:                    0

Stimmenthaltungen:              0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.