04.04.2018 - 11 Vergabe eines Straßennamens in Broderstorf OT N...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Harms bittet um Meinungen zu dieser Beschlussvorlage und fragt nach, wer Herrn Jonas Holtz kennt.

Die nachfolgende Diskussion ergibt den Antrag, die Beschlussvorlage zurück zu stellen.

Das Amt möge hier Zuarbeit leisten und Wissenswertes zur Person Jonas Holtz mitteilen.

Frau Elgeti wünscht eine nachvollziehbare Begründung.

 

 

 

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.Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2018 die Vergabe des folgenden Straßennamens für eine Erschließungsstraße in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 197/5, 197/6 und 196/4 im Industriegebiet des Bebauungsplans Nr. 17 in Neu Roggentin:

 

 

 

Die Vergabe des Straßennamens ist orstüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu informieren.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2018 die Beschlussvorlage BV/BAU/766/2018 zurück zu stellen.

 

GV/04/02/2018

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:   15

davon anwesend:                            12

Ja - Stimmen:                    12

Nein - Stimmen:                  0

Stimmenthaltungen:            0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage