16.04.2018 - 7 Schallschutzproblematik bei Bauvorhaben in Vogt...

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Wortprotokoll

Es wird festgestellt, dass dieser TOP 7 und TOP 12 in unmittelbarem Zusammenhang stehen und hier zusammen behandelt werden. Da außer Frau Bialuch, die Gemeindevertreterin ist, kein weiterer Gast da ist, wird nicht weiter in öffentlichen und nichtöffentlichen Teil unterschieden.

 

Es sollten nur Bauvorhaben genehmigt werden, die die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses nicht beeinträchtigen bzw. einschränken.

Ist der betreffende Bereich ein Mischgebiet? Wer legt das fest? Bei einem Mischgebiet sind die Schallschutzanforderungen niedriger als bei einem reinen Wohngebiet. In einem Mischgebiet wäre das Bauvorhaben sicher mit Auflagen möglich.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das geplante Wohnhaus in Holzrahmenbauweise errichtet werden soll. Diese Bauweise wurde im Schallschutzgutachten des Bauherrn gar nicht berücksichtigt.

Ein Gebäude in dieser Bauweise würde weniger Schallschutz bieten als in Massivbauweise.

 

Da Einschränkungen bei der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses aufgrund der Schallschutzvorgaben zu befürchten sind, folgt der Ausschuss der Empfehlung, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.