07.05.2018 - 11 Ausschreibung Verwaltung und Bewirtschaftung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 07.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Hanna Paret
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis erläutert die Beschlussvorlage. Frau Narajek ist bei dieser Sitzung der Gemeindevertretung anwesend, um Fragen diesbezüglich zu beantworten.
Herr Prestin erläutert den Sachverhalt, warum der FSV Vogtshagen bei der Preisangabe „laut Absprache“ geschrieben hat und das Angebot somit nicht gewertet werden konnte. So hatte der Verein den Antrag gestellt, das Dorfgemeinschaftshaus zu betreiben. Über Geldsummen wurde da noch nicht gesprochen. Weiter wurde diese Thematik beim Brunch mit dem Bürgermeister besprochen und gefragt, welche Preisangabe eingetragen werden soll. Herr Wallis soll „laut Absprache“ gesagt haben. Dies stellt jedoch einen Formfehler da.
Herr Prestin fragt, warum es einen Formfehler gibt, obwohl das Angebot rechtzeitig abgegeben wurde. Frau Narajek erläutert, dass gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A Preisangaben nicht nachgefordert werden können. Die zweite Frage bezieht sich auf die fehlende Möglichkeit einer Lesekontrolle vor Versand der Sitzungsunterlagen. So werden vom Amt nur die Tagesordnungspunkte mit dem Bürgermeister abgestimmt. Zwar wurden die Unterlagen Herrn Wallis zeitglich mit dem Postversand auch als E-Mail geschickt; doch zu diesem Zeitpunkt ist keine Lesekontrolle mehr möglich. Frau Narajek entgegnet, dass eine Lesekontrolle vor dem Versand der Unterlagen kaum möglich ist. So wird dies vor allem dann schwierig, wenn die Ausschüsse andere Beschlussempfehlungen haben. Herr Wallis äußert, dass er die Unterlagen gerne bereits zwei Tage vor dem eigentlichen Versand hätte, da ihm die Protokolle der Ausschüsse nicht vorliegen. Frau Narajek sieht die Umsetzung dessen als schwierig an. Auch sollte bereits mit Angabe der TOP klar sein, welche Thematik beinhaltet ist. Herr Schenzle bittet Herrn Wallis, dieses Problem mit Frau Narajek zu einem anderen Zeitpunkt zu besprechen, da es hier um die Ausschreibung bzw. die Wertung der Ausschreibung geht und die Gemeindevertreter dazu beraten sollen, wer den Zuschlag bekommen soll. So ist die Art und Weise, wie die Ausschreibung im Vorfeld abgelaufen ist für den FSV nicht in Ordnung. Herr Buckatz will sich dazu äußern; er wird aber darauf hingewiesen, dass er kein Rederecht hat. Herr Wallis stellt klar, dass er mit dem FSV bezüglich der Preisangabe nicht gesprochen hat. So hätte es jedem freigestanden, Frau Schmidt zu fragen, wie viel sie im Zuge der Bewirtschaftung des Gemeindezentrums Poppendorf verdient.
Herr Düwel stellt den Antrag auf eine zweite Pause, damit Herr Buckatz sein Konzept vorstellen kann. Diesem Antrag wird stattgegeben. Herr Buckatz erläutert, dass er im Dezember gehört hat, dass die Ausschreibung erfolgen soll. Nachdem er beruflich mehrere Jahre unterwegs war, ist er jetzt wieder zurück in Poppendorf. Nun hat er Zeit und vor allem das Interesse, sich zu engagieren. Sein Konzept ist es, das Dorgemeinschaftshaus für alle und nicht nur für den Sport bzw. die Gemeinde Poppendorf nutzbar zu machen. So kann er sich sowohl sportliche Aktivitäten in Zusammenarbeit mit dem FSV als auch eine Rückenschule vorstellen. Auch ist ihm wichtig, eine Internetseite zu erstellen. Datenschutzrechtlich ist er dafür geschult. Generell will er bei der Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses eng mit den Gemeindevertretern zusammenarbeiten. Die Grundwerte Ehrlichkeit und Vertrauen sind ihm wichtig. Herr Düwel fragt, wie die Urlaubsvertretung abgedeckt wird. Herr Buckatz erklärt, dass sein Schwiegersohn bald wieder nach Poppendorf ziehen wird und er in Zusammenarbeit mit seiner Familie die Vertretung so sicherstellen kann. Frau Bialuch fragt, ob er auch vormittags zur Verfügung steht; Herr Buckatz bejaht dies.
Da die Gemeindevertreter keine weiteren Fragen mehr an Herrn Buckatz haben, wird die Pause beendet.
Es wird vorgebracht, dass der Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung noch einmal überarbeitet werden müsste. So wäre diese Ordnung im selben Wortlaut wie die Ordnung für das Gemeindezentrum. Herr Wallis erläutert, dass es erst einmal nur um die Auftragsvergabe geht und sich der Entwurf an die Benutzungs- und Entgeltordnung des Gemeindezentrums Poppendorf anlehnen sollte. Herr Schenzle stellen den Antrag, dass der Sozialausschluss über die Benutzungs- und Entgeltordnung beraten soll. Vor allem die Höchstbesucherzahl müsste angepasst werden. Auch kann darüber nachgedacht werden, ob es eine Vorrangsregelung für die gemeindliche Nutzung geben soll. Frau Bialuch stellt den Antrag, dass alle Entwürfe (Dienstleistungsvertrag, Nutzungsvertrag, Benutzungs- und Entgeltordnung) nochmal im Sozialausschuss beraten werden sollen. So könnten die Erfahrungswerte, die man im Zuge der Bewirtschaftung des Gemeindezentrums Poppendorf gesammelt hat, ggf. mitberücksichtigt werden. Alle Gemeindevertreter stimmen diesem Antrag zu.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 07.05.2018, dass sich der Sozialausschuss zu den im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshaus Vogtshagen stehenden Entwürfen (Dienstleistungsvertrag, Nutzungsvertrag sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung) in der nächsten Sitzung am 07.06.2018 beraten wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV 04/07/18
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 07.05.2018, den Zuschlag der Freihändigen Vergabe „Verwaltung und Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses Vogtshagen“ in Höhe von 300, 00 EUR monatlich Herrn Ulf Buckatz, Vogtshagen 43 a, 18184 Poppendorf zu erteilen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Dienstleistungsvertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV 04/08/18
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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152,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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65,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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190,9 kB
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