07.05.2018 - 12 Grundsatzbeschluss zum Verzicht auf den Verkauf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 07.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marcel Kuhz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis erläutert die Beschlussvorlage. So wurde vom Hauptgeschäftsführer des Städte-und Gemeindebunds vorgeschlagen, die (anonymisierten) Daten zu verkaufen, die (bis jetzt) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Herr Wallis sieht für die Gemeinde Poppendorf jedoch keine Notwendigkeit, Daten zu verkaufen.
Frau Narajek wird gefragt, ob die Gemeindevertretung das überhaupt beschließen kann. Frau Narajek erläutert, dass das Amt persönliche Daten nur auf Grundlage eines Gesetzes weitergeben darf. Bezgl. anonymisierter Daten gibt es noch gesetzliche Löcher. Eine Positionierung der Gemeinde dazu schadet jedoch nicht.
Herr Schenzle meint, dass dieser Beschluss nicht schädlich ist. Er schlägt vor, die Beschlussvorlage dahingehend so zu ändern, dass „verkauft“ gestrichen und mit „weitergegeben“ ersetzt wird. Die anderen Gemeindevertreter stimmen dem zu.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2018, dass keine Daten von Bürgern der Gemeinde, unabhängig davon ob es anonymisierte oder persönliche Daten sind, an Unternehmen weitergegeben werden.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV 04/09/18