28.05.2018 - 12 Bauhof- Standort / Willensbekundung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bünger fragt sich, ob die Gemeinde nicht besser fahren würde, wenn sie einen anderen Dienstleister in Anspruch nimmt. Aber das Amt scheint anderer Auffassung zu sein. Gelder für die Umsetzung eines neuen Bauhofstandortes sind eingeplant.

Herr Lischka fragt, was das Amt damit zu tun hat.

Frau Narajek antwortet, dass es sich nach § 127 KV M-V formell gesehen um einen Amtsbauhof handelt, dieser aber in der Praxis von den Gemeinden Broderstorf und Roggentin finanziert wird. Die Gemeinden entscheiden dementsprechend über die Belange des Bauhofes.

Herr Büngerlt dem entgegen, dass es nicht nur eine formelle Sache ist. Der Bürgermeister hat keinem Mitarbeiter des Amtes etwas anzuweisen. Derzeit muss der Bürgermeister ein Ersuchen stellen.

Frau Narajek erwidert, dass es formell so richtig ist, aber in der Praxis nicht so umgesetzt wird, wie Herr Bünger sagt. Der Stellenplan wird im Amt geführt, was von Vorteil für die Gemeinden ist.

Herr Bünger sagt, dass der Bauhof zwar seine Aufgaben macht, der Bürgermeister aber keinen Plan vorgelegt bekommt. Die Gemeinde Broderstorf beteiligt sich mit 55 % und die Gemeinde Roggentin mit 45 % an den Kosten.

Frau Vagt merkt an, dass der Bürgermeister bei allen Beratungen zugegen ist und dass es ihr neu ist, dass er nicht weiß, was der Bauhof macht.

Herr Georgi sagt, dass es hier nur um eine Willensbekundung bezüglich des Standortes geht.

Herr Köpsel fragt, ob es überhaupt einen möglichen Standort gibt.

Herr Georgi antwortet, dass es einen Standort im Bornkoppelweg gab und dass daher zügig darüber entschieden werden sollte.

Herr Bünger sagt, dass die Planung gegenwärtig noch nicht so weit sei, das aber ein möglicher Standort wäre. Eventuell hat die Gemeinde Broderstorf noch einen anderen Standort zur Verfügung. Der Bauhofausschuss entscheidet letztlich darüber.

Herr Pampel spricht nochmals an, dass der Bauhof zwar unter der Bezeichnung „Amtsbauhof geführt wird. Dass der Bürgermeister allerdings nicht wisse, was der Bauhof macht, das kann Herr Pampel so nicht stehen lassen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschliesst in ihrer Sitzung am 28.05.2018 die Willensbekundung, dass der Bauhof in seiner jetzigen Form einen neuen Standort erhalten soll.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage