28.05.2018 - 9 Antrag von Fr. Weiß: Aufhebung des Beschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Steffenhagen findet es schade, dass hier nicht den Bürgern die Entscheidung überlassen wurde, da ja der Antrag von Herrn Bünger nun abgelehnt wurde. Sie hätte es gut gefunden, wenn es einen Bürgerentscheid gegeben hätte. So hätten alle sauber aus der Situation herauskommen können. Die Aussage von Frau Weiß sei auch nicht korrekt gewesen, es habe sich damals nicht um eine Tischvorlage gehandelt.

 

Frau Weiß sagt, dass für sie ein städtebaulicher Missstand beispielsweise gegeben ist, wenn alte Hallen vorhanden sind. Auf dem ausgeteilten Flyer sind aber auch Wiesen in die Fläche miteinbezogen worden, diese stellen für sie keinen Missstand dar.

Frau Dr. Steffenhagen fragt nochmals, warum denn nicht die Bürger darüber entscheiden sollen.

Frau Weiß antwortet, dass es bereits eine Willensbekundung gibt, das Bürgerbegehren bestehe bereits. Die Leute hätten alle alleine einen Kopf zum Denken, sie habe die Leute nicht aufgehetzt oder ähnliches.

 

Frau Weißgt dem hinzu, dass sie kein Vertrauen mehr in den Bürgermeister hat. Nach dieser Sitzung möchte sie nicht mehr als Stellvertreterin zur Verfügung stehen und diesen Posten zur Verfügung stellen. Frau Weiß hat ein Schreiben von Frau Dr. Schönfeld-Bockholdt bekommen. Daraus geht hervor, dass der Landkreis schon im April letzten Jahres darüber informiert hat, dass das Landschaftsschutzgebiet so bleibt, wie es ist. Frau Weiß verliest das Schreiben.

Herr Bünger antwortet darauf, dass er mit der Unteren Naturschutzbehörde mehrere Gespräche geführt habe. Auf der Karte könne man sehen, wie groß der Abstand sei. Ein Bürgerentscheid ist von der Mehrheit der Gemeindevertreter nicht gewünscht. Mit der Unteren Naturschutzbehörde gibt es nach wie vor Differenzen. Die Bürgerinitiative hat viel zu früh eingeschlagen, es liegt ja noch nicht einmal ein offizieller Plan vor. Normalerweise erfolgt eine Bürgerbeteiligung erst im späteren Verfahren.

Frau Weißlt dem entgegen, dass auch kein Plan benötigt wird, weil die Fläche im alten F-Plan bereits erfasst wurde.

Herr Bünger bejaht Letzteres und fügt hinzu, dass es jetzt aber um die 13 weiteren Grundstücke geht, alles andere sei schon im alten F-Plan erfasst.

 

Es folgt schließlich die Abstimmung über den Beschlussvorschlag, an der auch Herr Bünger sich beteiligt.

 

Frau Weiß fragt, ob Herr Bünger sich als befangen erklärt.

Frau Narajek erläutert, dass Herr Bünger bei der ursprünglichen Beschlussfassung befangen war und demnach auch bei der Aufhebung des Beschlusses befangen sei.

 

Die Beschlussfassung wird wiederholt und folglich der 1. Beschluss durch den 2. ersetzt.

 

Frau Weiß verliest den Beschlussvorschlag erneut.

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Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.05.2018 die Aufhebung des Beschlusses Nr. GV/ 04/14/2015 vom 22.06.2015 mit folgendem Inhalt:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22.06.2015, der Planung und Erschließung des Vorhabens Errichtung eines Wohngebietes in Roggentin „Am Wald“ der Scan Haus Marlow GmbH auf dem Grundstück in der Gemarkung Kösterbeck, Flur 1, Flurstücke 7/7, 9/2, 9/6 ohne finanzielle Beteiligung zuzustimmen.

Nähere Details (z. B. Anforderung der Straßenverhältnisse in Bezug auf die Müllabfuhr, u. a.) sind in einem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger abzustimmen.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.“

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

03/04/2018

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 6

Nein - Stimmen: 5

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Dieser Beschluss wird für nichtig erklärt. Er wird durch den Beschluss 2 ersetzt.

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.05.2018 die Aufhebung des Beschlusses Nr. GV/ 04/14/2015 vom 22.06.2015 mit folgendem Inhalt:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22.06.2015, der Planung und Erschließung des Vorhabens Errichtung eines Wohngebietes in Roggentin „Am Wald“ der Scan Haus Marlow GmbH auf dem Grundstück in der Gemarkung Kösterbeck, Flur 1, Flurstücke 7/7, 9/2, 9/6 ohne finanzielle Beteiligung zuzustimmen.

Nähere Details (z. B. Anforderung der Straßenverhältnisse in Bezug auf die Müllabfuhr, u. a.) sind in einem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger abzustimmen.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.“

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 6

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 4

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Bünger

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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