06.06.2018 - 10 Grundsatzbeschluss: Umgang mit Mietern bei Nich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Westphal äert, dass per Gesetz vorgegeben ist, wie verfahren wird, wenn keine Mietzahlungen erfolgen. Eine Beschlussfassung ist daher unnötig.

 

Es folgt eine Diskussion über das Für und Wider zu einer Beschlussfassung und über die Verfahrensweise seitens der Hausverwaltung in dieser Angelegenheit.

 

Herr Lange bitte Frau Saidi um Auskunft.
 

Frau Saidi teilt mit, dass es einen Verwaltervertrag gibt, der nach ihrem Kenntnisstand die Kündigung und Mahnung durch die Hausverwaltung zulässt.

 

Herr Harms weist daraufhin, dass der Rechnungs- und Prüfungsausschuss sich zur Aufgabe gemacht hat, die Abrechnungen der Hausverwaltung zu prüfen.

 

Es folgt eine erneute Diskussion, u.a. auch über die nicht zufriedenstellende Aufgabenerfüllung der Hausverwaltung.

Abschließend ist die Gemeindevertretung sich einig, dass durch das Amt ein Schriftsatz verfasst wird, indem alle Mängel/Missstände aufgelistet sind und der Hausverwaltung eine Frist gesetzt wird, diese zu beseitigen.

 

Auftrag ans Amt:

Schreiben an Hausverwaltung des Schwarzen Weges 16 18, in dem alle Mängel/Missstände aufgelistet sind. Hausverwaltung soll eine 3 Monatsfrist bekommen, um diese Mängel/Missstände zu beseitigen

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2018, dass die Wohnungsverwaltung im Falle von nicht geleisteten Mietzahlungen wie gesetzlich gereglt vorgeht. Das beinhaltet folgende Schritte: Gespräch nach der ersten nicht erfolgten Mietzahlung (ggf. mit Zahlungsvereinbarung), Abmahnung nach der zweiten nicht erfolgten Mietzahlung (dabei: Aufforderung zur Zahlung, Androhung der fristlosen Kündigung), außerordentliche fristlose Kündigung, Räumungsklage.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 13

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen:   0

Stimmenthaltungen:   0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.