06.06.2018 - 9 Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss für die 4.Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 06.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schulze von TÜV Nord erhält Rederecht und erläutert die 4. Änderung des B-Planes Nr. 7/8.
Herr Grunow fragt, ob in der Verkehrsfläche ein Gehweg enthalten ist.
Herr Schulze teilt mit, dass ein Gehweg angedacht ist.
Herr Junge bittet darum, darauf zu achten, dass an ausreichend Parkplätze gedacht wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.06.2018 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4: Ändrung des Bebauungsplans Nr. 7/8 mit folgenden Punkten:
1. | Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 für das Wohngebiet auf der Fläche zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
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2. | Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 unberücksichtigt bleiben können. |
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3. | Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |
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Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.