04.06.2018 - 7 Änderung der Innenbereichssatzung der Gemeinde ...

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Wortprotokoll

Herr Schenzle erläutert den bisherigen Stand zur Bildung der Parkgrenze bzw.der Grenze als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hausgarten in der Innenbereichssatzung. Grundlage r die neue Grenze bildet die vom Denkmalschutz festgesetzten Grenzen des Denkmals Park, die auch als Parkfläche in der Satzung ausgewiesen werden soll. Das Angebot des Ingenieurbüros Stadt- und Regionalplanung aus Wismar liegt zur Änderung der Innenbereichssatzung in Höhe von 3.808,00 EUR dazu vor.

 

Herr Fahlpahl diskutiert dahingehend, dass eine Gegenüberstellung der bisherigen Planungen und Festsetzungen erfolgt um die neue Grenze festzulegen. Herr Schenzle erklärt, dass alle Voraussetzungen durch die Festsetzung des Denkmals Park für eine Änderung vorliegen und das Planungsbüro die Grenzen im Planentwurf vorstellt und sieht keine Notwendigkeit zu weiteren Abstimmung und zur Festlegung der Grenzen.

 

Herr Fahlpahl stellt den Antrag, dass der BA sich einen Überblick über die vorhandenen Pläne mit den eingetragenen Grenzen verschafft und der TOP bis zur Klärung vertagt wird.

 

Es erfolgt eine Abstimmung:

 

Ja-Stimmen: 3             Nein-Stimmen:4            Stimmenthaltung: 1

 

Herr Schenzle trägt die Beschlussvorschläge 1 und 2 zur Änderung Satzung vor. Herr Kurts schlägt vor die Empfehlung zum Beschlussvorschlag 2 zu erteilen.

Es erfolgt die Abstimmung.

 

 

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Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 02.07 2018, die Innenderechsatzung von Poppendorf zu ändern, sobald finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Innenbereichssatzung Poppendorf soll im vereinfachten Verfahren zukünftig (Doppelhaushalt 2020/2021) so geändert werden, dass Teile der bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzten Flächen als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgartenfestgesetzt werden und die Grenzen des denkmalgeschützten Parks dargestellt werden.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 02.07 2018, die Innenderechsatzung von Poppendorf zu ändern, dass Teile der bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzten Flächen als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgarten„ festgesetzt werden und die Grenzen des denkmalgeschützten Parks dargestellt werden.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag 1:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 5

Stimmenthaltungen: 3

 

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag 2:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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