23.04.2018 - 6 Informationen des Bürgermeisters und des Amtes

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Wortprotokoll

Herr Bünger berichtet:

 

-          Da die letzte Sitzung erst vor 14 Tagen stattgefunden hat, gibt es nicht viel zu sagen.

-          Es ist sehr erfreulich, dass sich so viele Bürger für den Naturschutz interessieren.

-          Die Petition der Bürgerinitiative wurde gleich am nächsten Tag weitergeleitet. Es ist allerdings traurig, dass in der Petition falsche Angaben gemacht wurden. Das ist eigentliche für jeden Grundstückseigentümer offensichtlich. Die Gemeindevertreter hätten das eigentlich wissen und darauf hinweisen müssen. Damals ging es um 42 Grundstücke, und nicht etwa um 70, zwischenzeitlich war sogar nur noch von 29 die Rede. Der Bürgermeister ist durch die KV M-V verpflichtet, die Beschlüsse der Gemeindevertretung durchzusetzen. Der Bürgermeister ist kein gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung, da er nicht 2 Mandate gleichzeitig innehaben kann. Der Bürgermeister ist Behörde. Besonders getroffen war Herr Bünger, weil er fast 2 Jahre daran gearbeitet hat, eine Lösung zu finden, was man alles durchsetzen kann. Die Gemeindevertretung wurde über die Gespräche mit dem Landkreis informiert. Er arbeite 2 Jahre lang an etwas, woran er nicht einmal mitgewirkt hat und erntet dann so einen „Dank“. Ein gefasster und rechtskräftiger Beschluss muss auch durchgesetzt werden.

 

Frau Weiß antwortet darauf, dass es ihr egal ist, ob es um 70, 42 oder 29 Grundstücke geht. Wenn der Bürgermeister Beschlüsse durchsetzen muss, warum wird dann nicht auch der Beschluss vom November 2017 durchgesetzt, der abgelehnt wurde. Erst danach wurde der Beschluss von 2015 wieder vorgeholt. Sie findet es unfair den Leuten gegenüber, dass er diese förmlich angreift, obwohl sie sich jetzt nicht mehr wehren können, da die Einwohnerfragestunde bereits vorbei ist.

Herr Bünger sagt, dass es für alle besser gewesen wäre, wenn eine bessere Kommunikation stattgefunden hätte.

Frau Weiß betont, dass sie immer gesagt hat, dass sie dagegen ist.

Herr Lischka wirft ein, dass vor dem 09.04.2018 eine Bauausschusssitzung war und erst dort die Zahl der Grundstücke auf 29 reduziert wurde. Die Gemeindevertreter konnten also gar nicht von einer solchen Reduzierung wissen.

Frau Vagtgt hinzu, dass auch die Absprachen mit dem Kreis zuerst in den Bauausschuss und dann in die Gemeindevertretung gehen. In der Tischvorlage von 2015 war außerdem keine extra Kennzeichnung, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Sie sieht das nicht positiv, dass das so gehandhabt wird.

Herrn Büngerllt es schwer, etwas zu einem TOP zu sagen, den er nicht mit behandelt hat.

Frau Weiß fragt nochmals, warum denn die Beschlüsse vom November 2017 nicht beachtet werden. In 2015 gab es lediglich eine Willensbekundung und keinen Aufstellungsbeschluss.

Herr Bünger sagt nochmals, dass es ihn sehr trifft, dass sie ihn 2 Jahre lang daran arbeiten lassen haben.

Frau Dr. Steffenhagen erwidert, dass Herr Köpsel und Herr Bünger in 2 Sitzungen Ende 2016 über die Ergebnisse mit dem Umweltamt in Güstrow berichtet haben.

Herr Georgigt hinzu, dass das Umweltamt gesagt hat, dass im Landschaftsschutzgebiet nicht gebaut wird.

Herr Bünger sagt, dass diese Aussage falsch ist. Der Kreis hat gesagt, dass er Bedenken bezüglich des FFH-Gebietes hat. Es sollte eine Änderung eingereicht werden, woraufhin eine Beurteilung bzw. eine Abwägung stattfinden würde. Dabei würden mehrere Institutionen beteiligt werden. Dies erfolgt allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens, daher sind Vorgespräche notwendig, die eine Tendenz aufweisen. Herr Bünger findet es schön, dass so viele Bürger in Opposition gegen die Gemeindevertretung gehen und in Frage stellen, was die Gemeindevertretung da beschlossen hat. Die jetzige Diskussion bringt niemanden weiter. Nach seiner Kenntnis wurde der große F-Plan abgelehnt, der andere Beschluss war aber bis dato rechtskräftig und der Bürgermeister hat sich schließlich so lange an einen Beschluss zu halten, wie er rechtskräftig ist.

 

 

Frau Narajek berichtet:

 

-          Nach der Gemeindevertretersitzung vom 09.04.2018 wurden die beiden darin gefassten Beschlüsse geprüft. Frau Narajek liest die beiden Beschlüsse vor und sagt, dass beide rechtswidrig und somit nichtig sind. Es wurde Widerspruch eingelegt.

 

Herr Lischka fragt, ob es möglich ist einen Antrag zu stellen, einen TOP zur nächsten Gemeindevertretersitzung aufzunehmen.

Frau Narajek bejaht diese Frage und sagt, dass dieser TOP dann auch zu behandeln ist. Die gefassten Beschlüsse vom 09.04.2018 seien formell nichtig, da ihnen keine entsprechenden Beschlussvorlagen zugrunde lagen.

Frau Weiß fragt, wie lange Sie Zeit hat, einen schriftlichen Antrag einzureichen, sodass eine formell und rechtlich richtige Beschlussvorlage auf die nächste Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung kommt.

Frau Narajek antwortet, dieser Antrag müsste so eingereicht werden, dass die Ladungsfrist eingehalten wird und 2 bis 3 Tage für die Bearbeitung eingehalten werden können.