23.04.2018 - 9 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bünger erläutert, dass die Gemeindevertretung immer bestrebt ist, etwas für die bestehenden Unternehmen zu machen. Die Firma Richter Baustoffe GmbH ist eine der ersten Firmen, die in der Gemeinde gebaut haben. Sie ist in ihrer jetzigen Lage nicht mehr wachstumsfähig und fragen daher an, ob wir die 13 m breite Fläche abgeben können, die in der Vergangenheit als Feuerwehrübungsplatz genutzt wurde. Die Feuerwehr sagte daraufhin, dass die besagte Fläche eh nur eingeschränkt genutzt werden konnte.

Herr Bauskelt dem entgegen, dass es vor einiger Zeit ein riesen Theater gab, als die Feuerwehr eine kleine Fläche vom besagten Grundstück gepflastert haben wollte. Jetzt soll es aber genehmigt werden, dass die Firma Richter Baustoffe GmbH sich dort so verbreitert?!

Herr Bünger antwortet, dass für die Pflasterung damals ja auch keine Genehmigung vorlag.

Herr Bauske sagt, dass die Fläche für die Feuerwehr eh nicht genutzt werden kann, daher ist es für ihn in Ordnung.

Herr Büngergt hinzu, dass die Firma Richter Baustoffe GmbH sämtliche Kosten tragen müsste, einschließlich die der Änderung des B-Plans, da die Fläche derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist. Es stellt sich also die Frage, ob die Gemeinde einverstanden wäre, wenn ihr keine Unkosten entstehen würden und die Firma somit eine Erweiterungsfläche bekommen würde. Die Gemeinde müsste also nur soweit zur Verfügung stehen, dass sie dem Vorhaben zustimmt.

Herr Köpsel hrt fort, dass die Firma aus dem 13 m breiten Streifen eine Lager- und Parkfläche entwickeln möchte. Das Grundstück müsste also verkauft und mit der Firma ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Die Firma muss dann für alle Kosten aufkommen, die Gemeinde muss sich lediglich positionieren.

Herr Lischka fragt, wo die jetzige Grünausgleichsfläche dann zur Verfügung steht.

Herr Köpsel sagt, dass auch diese bezahlt werden muss, eventuell im Rande des Gewerbegebietes.

Herr Bünger erläutert, dass in diesem Fall eine Grünfläche zur Gewerbefläche wird, also muss irgendwo anders in der gleichen Größe auch eine Gewerbefläche zu einer Grünfläche werden. Wir müssen in diesem Fall Vorschläge machen, wobei darauf zu achten ist, dass für uns eine volle Nutzung gegeben ist.

Herr Bauske fragt, was denn mit der Hochspannungsleitung ist.

Herr Bünger antwortet, wenn die Firma keine Genehmigung von 50 Hertz bekommt, dann hat sie Pech gehabt. Die Firma möchte nur wissen, ob die Gemeinde damit einverstanden ist.

Herr Georgi erkundigt sich nochmals nach dem Verkaufsvorgang.

Herr Bünger sagt, wenn die Gemeinde ca. 2.300 Grünfläche verkauft, dann wird ein Teil der Gewerbeflächen als Grünfläche ausgewiesen.

Herr Tabbert fragt, ob die Feuerwehr dadurch eingeschränkt wird.

Herr Bauske verneint das.

Herr Tabbertgt hinzu, dass sich Gedanken über einen geeigneten Platz für die Feuerwehr gemacht werden müssen.

Herr Bünger sagt, dass die Feuerwehr den jetzigen Platz eh nicht mit Wasser nutzen darf und dieser daher eh nicht zur Verfügung steht.

Herr Georgi ist der Meinung, dass man nach einer Grünfläche suchen sollte, auf der die Feuerwehr gleichzeitig genügend Platz für Übungen usw. hat.

Herr Bünger betont, dass eine Fläche von 2.000 m²r eine Feuerwehr zu klein ist. Gegenwärtig steht für die Feuerwehr kein entsprechender Platz zur Verfügung. Herr Bünger weiß nicht, ob es sinnvoll wäre, dafür eine Gewerbefläche zur Verfügung zu stellen. Besser wäre es, nach einer Grünfläche zu suchen, die die Feuerwehr auch nutzen kann. Vielleicht sollte man dafür lieber eine landwirtschaftliche Nutzfläche suchen.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.4.2018, grundsätzlich dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Roggentin unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Träger öffentlicher Belange der Änderung zustimmen und die Kostenübernahme über einen städtebaulichen Vertrag durch den Investor gesichert ist.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 11

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Frau Weiß fragt, wann die nächste Gemeindevertretersitzung stattfinden wird.

Herr Bünger antwortet, dass diese planmäßig am 28.05.2018 sein wird.

 

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 20.40 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage