18.09.2018 - 5 Beratung zu Standortmöglichkeiten für den Bauhof
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauhofausschuss
- Datum:
- Di., 18.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HBA/SG Liegenschaftsamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Der Bauhofausschussvorsitzende, Herr Junge, informiert zunächst, dass sich Herr Lange (Bürgermeister Gemeinde Broderstrorf), Herr Bauske (Mitglied Bauhofausschuss), Herr Pampel (Leiter Bau-, Entwicklungs- und Liegenschaftsamt), Herr Weiß (Leiter Bauhof) und seine Person am 07.06.2018 am jetzigen Standort getroffen haben und sich dazu verständigt haben, was bei einem neuen Bauhofstandort alles benötigt wird. Als Beispiel wurde sich dazu die Halle der Firma Köpsel angesehen.
Beide Gemeinden und auch das Amt sollten sich Gedanken zu einem neuen Bauhofstandort machen. In der vorliegenden Beschlussvorlage wurden jetzt 2 Standortmöglichkeiten vorgegeben, worüber heute dazu beraten oder auch entschieden werden sollte.
Gemeidne Roggentin
Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 88/6 und 90/8 mit einer Gesamtfläche von 2.921m² (im Bereich Bornkoppelweg – Mischwerk)
Gemeinde Broderstorf
Gemarkung Pastow, Flur 2, Teilfläche mit ca. 5.737m² aus dem Flurstück 219/5 (ist im Bereich des ehemaligen Baggerspielplatzes)
Herr Junge bittet um Meinungen.
Herr Bünger zeigt sich zum vorgeschlagenen Grundstück in Roggentin irritiert, da der Vorschlag nicht mit ihm abgestimmt wurde. Das vorgeschlagene Grundstück befindet sich in einem Bereich, wo die Gemeinde ein Gewerbegebiet erschließen möchte. Es ist dazu geplant, das angegebene Grundstück käuflich zu erwerben. Der geplante Ankauf der Grundstücke für das geplante Gewerbegebiet wurde auch im NachtragsHH der Gemeinde per Beschluss bestätigt. Er fragt daher, wer diesen Vorschlag gemacht hat.
Herr Pampel erklärt, dass er auf Grund fehlender Vorschläge seitens der Gemeinde Roggentin selbst nach Möglichkeiten gesucht hat und dann diesen Vorschlag eingebracht hat.
Herr Bünger erklärt nochmals, dass die Gemeinde die Grundstücke kaufen will mit dem Ziel, eine Erschließungsstraße bis zum Bornkoppelweg für ein Gewerbegebiet zu bauen. Dazu gibt es auch einen Parzellierungsentwurf, wonach 5 Grundstücke (wo auch das vorgeschlagene Grundstück liegt) erschlossen werden sollen. Diesen Entwurf hätte man sich vorher einmal (liegt bei Herrn Köhler vor) anschauen sollen.
Zum anderen hängt hier noch ein Zeitfaktor dran, da die Erschließung mit rund 60% Fördermitteln (rd. 2 Mill€) erfolgen soll. Herr Bünger argumentiert weiter, dass es für die Gemeinde zum anderen auch nicht sinnvoll wäre, ein Grundstück vorzuhalten, wo man bei einer gewerbemäßigen Nutzung Gewerbesteuer erzielen kann.
Herr Lange erklärt, dass dem Vorschlag in Pastow seitens der Gemeinde Broderstorf nichts im Wege steht und er mit beiden Vorschlägen leben kann. Das vorgeschlagene Grundstück in Pastow ist zu dem bereits erschlossen und alle weiteren Schritte können für den Bauhof sofort beginnen. Auch bei diesem Grundstück muss ein Ankauf durch das Amt erfolgen. Der gegenwärtige BRW in Broderstorf liegt bei 22,-€/qm. Dem schließt sich Herr Junge an.
Her Bünger betrachtet den Sachverhalt als noch nicht abgeschlossen, obwohl er mit dem Standort in Broderstorf eventuell auch leben kann. Herr Bünger möchte jedoch nochmals die Thematik zu einem späteren Zeitpunkt besprechen, wenn man den Parzellierungsentwurf nochmal betrachtet hat.
Herr Bauske zeigt sein Unverständnis darüber, warum man sich heute noch nicht entscheiden sollte, denn die Thematik steht schon seit mehreren Jahren auf der Tagesordnung und eine weitere Zeitverzögerung betrachtet er als unnötig.
Da sich die anwesenden Mitglieder nicht einstimmig auf einen neuen Bauhofstandort einigen können, schlägt Herr Junge vor, dass sich der Bauhofausschuss zur Thematik „neuer Bauhofstandort“ noch einmal im November 2018 treffen sollte. Dementsprechend schlägt er vor, die Beschlussvorlage zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:4
davon anwesend: 4
Ja - Stimmen:4
Nein - Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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320,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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