18.09.2018 - 6 Organisation und Arbeitsabläufe im Bauhof
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauhofausschuss
- Datum:
- Di., 18.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Junge informiert, dass die Grundlage dieser heutigen Thematik, die Hinweise aus der letzten Sitzung waren. Es ging um die Frage, wie die Arbeitsabläufe des Bauhofes kontrolliert werden können.
Herr Junge übergibt dazu das Wort an Herrn Bünger:
Herr Bünger informiert, dass er sich diesbezüglich die Arbeitspläne und die Abrechnungen (Tagesnachweise) des Bauhofes von einem Monat durch das Bauamt (Herrn Pampel) hat zukommen lassen. In dieser Überprüfung kritisiert Herr Bünger zunächst, dass die Aufzeichnungen für ihn nicht konkret genug sind und in den Aufzeichnungen z.B. Leistungen für Dritte (Zeltaufbau KITA Roggentin- ASB) durch den Bauhof erbracht wurden und er fragt, wer dieses beauftragt hat.
Ihm, als Bürgermeister ist nicht bekannt, dass mit ihm diesbezüglich eine Absprache getroffen wurde.
Herr Weiß beantwortet die Frage, dass er den Zeltaufbau veranlasst hat, auf Anfrage der KITA- Leiterin Frau Kossow. Es handelte sich um das 5-jährige Bestehen der KITA Roggentin, welche mit der Gemeinde Roggentin ja gebaut wurde.
Der Termin selbst war im Zeltplan (bereits seit 03/2018) eingeordnet. Für ihn war und ist dies auch nicht verfänglich gewesen, da der Bauhof auch anderen Vereinen in den beiden Gemeinden Hilfestellungen gibt, die im Territorium der Gemeinden Broderstorf und Roggentin angesiedelt sind (z.B. Bürgerverein Broderstorf, SV Pastow, Gartenverein).
Herr Bünger kritiseirt, dass der Bauhofleiter hier allein Entscheidungen trifft, ohne das jemand bescheid weiß und was eventuell rechtsrelevante bzw. strafrechtliche Folgen haben könnte, wenn es um Leistungen für Dritte geht. Er spricht dies an, weil er selbst bereits Erfahrungen damit machen musste.
Dem widerspricht Herr Pampel, denn zwischen dem Bauhofleiter und ihm wird regelmäßig kommuniziert und was der Bauhof macht, wird einmal wöchentlich in der Arbeitsberatung des Bauamtes abgesprochen, so auch der Zeltauf- u.abbau in der KITA Roggentin. Der Bauhof erbringt keine Leistungen für Dritte, d.h. für den Privatbereich. In den vorliegenden Aufzeichnungen handelt es sich immer Tätigkeiten des Bauhofes für Vereine der Gemeinden, die sich gesellschaftlich in den Gemeinden engagieren und dem Gemeindeleben dienlich sind.
Herr Pampel erklärt, dass, wenn Herr Bünger jemanden für Handlungsweisen disziplinarisch verfolgen möchte, er sich dann an ihn persönlich, als Verantwortlicher des Bauhofes wenden soll bzw. muss.
Herr Bünger spricht weiter die große Anzahl der Zeltaufbau- und Abbauzeiten an. „Bauhof“ oder „Festhof“ stellt Herr Bünger als Frage in den Raum und fragt, wie weit diese Thematik getrieben werden soll.
Herr Junge erklärt zunächst, dass er die Haltung von Herrn Bünger nicht verstehen kann. Das natürlich alles rechtskonform laufen muss, bestreitet Herr Junge nicht, aber er steht auf dem Standpunkt, dass die genannten Kritikpunkte nichts mit den allgemein zu erbringenden Leistungen des Bauhofes zu tun haben und mit der Frage, wie kontrolliert man diese Arbeitsabläufe des Bauhofes.
Aus seiner Sicht stellt der Bauhof einen Eckpfeiler der beiden Gemeinden dar, wenn es um das gesellschaftliche Leben in den beiden Gemeinden geht. Die damit verbundenen Leistungen (Organisation, Sicherstellung der Durchführung; Wiederherstellung der Ordnung im Anschluss) sind für ihn von elementarer Wichtigkeit. Als Beispiel nennt er die letzte sehr gelungene Veranstaltung in Ikendorf, die ohne den Bauhof nicht so hätte von statten gehen können.
Die durchzuführenden Haupttätigkeiten werden aus Sicht von Herr Junge auch oft auf kurzem Wege geklärt (z.B. Beseitigung Wildcamp Kösterbeck; Beseitgung eines illegalen Müllhaufens u.a.m.). Erst zu stellende Anträge, ob etwas gemacht werden darf oder nicht, ist hier nicht Sinn und Zweck der abzuarbeitenden Aufgaben des Bauhofes. Die Tätigkeiten des Bauhofes stehen vom Grundsatz her fest. Es sollte nicht der Weg eingeschlagen werden „Papier“ hin und her zu schieben, damit erst dann eine Aufgabe gelöst werden kann.
Aus seiner Sicht sind für die Kontrolle der Arbeitsabläufe im Bauhof die vorliegenden Tätigkeitsnachweise ausreichend. Die Aufzeichnungen spiegeln die Tätigkeiten des Bauhofes wieder, die täglich erledigt wurden. Mehr Kontrolle ist aus seiner Sicht nicht erforderlich. Diesem Standpunkt schließen sich Herr Lange und Bauske an.
Herr Lange formuliert zusätzlich zu dem Gesagten, dass er den Eindruck hat, dass es sich hier um eine persönliche Diskrepanz zwischen dem Bürgermeister Herrn Bünger und dem Bauhofleiter Herrn Weiß handelt, was hier für den zu beratenden Sachverhalt nicht relevant ist und allen schadet.
Herr Junge stellt im Ergebnis der genannten Ausführugnen fest, dass es keine anderen Vorschläge für die Kontrolle der Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe im Bauhof, als die täglichen Tätigkeitsnachweise der Mitarbeiter und des Leiters des Bauhofes gibt und diese Form der Kontrolle weiter bestehen bleiben sollte, da diese Aufzeichnungen die täglich erledigten Aufgaben widerspiegeln.
Herr Junge beendet die Thematik und bittet um folgende Beschlussabstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:4
davon anwesend: 4
Ja - Stimmen:3
Nein - Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.