05.09.2018 - 14 FFw Broderstorf - Ersatzbeschaffung - Feuerlösc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 05.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschliesst in ihrer Sitzung am 05.09.2018 gemäß Sachverhalt die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 3000 für das zurzeit genutzte Löschfahrzeug LF 16/12 mit dem amtlichen Kennzeichen DBR-UU24.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 07/08/2018
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschliesst in ihrer Sitzung am 05.09.2018, nach Vorliegen des FM-Bescheides und der Genehmigung auf vorzeitigen Maßnahmebeginn, die Firma KUBUS mit der Ersatzbeschaffung (Vergabeverfahren) eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 3000 auf Basis eines Dienstleistungsvertrages zu beauftragen. Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter den DL-Vertrag zu unterzeichnen und weiterhin (nach Vorliegen des Vergabevorschlages) dem wirtschaftlichsten Bieter pro LOS, den Auftrag zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 07/09/2018
Abstimmungsergebnis 1:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 12
Ja - Stimmen: 12
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis 2:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 12
Ja - Stimmen: 12
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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