10.09.2018 - 14 FFw Bedarfsplan für die Gemeinde Poppendorf - V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 10.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis erläutert die Beschlussvorlage. So enthält der Feuerwehrbedarfsplan 25 Empfehlungen zur Verbesserung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung im Gemeindegebiet. Herr Fahlpahl führt weiter aus, dass es dabei beispielsweise um die Mitgliedergewinnung sowie um technische Anschaffungen wie eine Wärmebildkamera geht. Der Feuerwehrbeadarfsplan ist temporär: Regelmäßig ist dieser zu erneuern (beispielsweise bei der Neuansiedlung von Betrieben).
Herr Schenzle erläutert, dass in Bezug auf Vogtshagen eine Vereinbarung mit Blankenhagen getroffen werden muss, damit die Einsatzzeiten gedeckt werden können. Herr Fahlpahl geht weiter darauf ein. So ist Vogtshagen von Poppendorf aus schwer zu erreichen, sodass Absprachen mit Blankenhagen getroffen werden müssen.
Doch bei dieser Beschlussvorlage geht es nur um die Anerkennung des Plans; die Hinweise werden danach umgesetzt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2018 den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Poppendorf in der vorliegenden Fassung (Revision 2, 19.08.2018) mit den definierten Schutzzielen als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz-, mittel- und langfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde bzw. gemeindeübergreifend im Amt Carbäk.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen einzelnen Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Poppendorf zu den Zeitpunkten, zu denen eine Umsetzung angezeigt ist, den Entscheidungsgremien der Gemeindevertretung jeweils gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 6
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/07/11/2018
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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