03.09.2018 - 13 Beschluss über die Bildung von Haushaltsresten,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 03.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Viktoria Kolodziej
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin nimmt in ihrer Sitzung am 03.09.2018 die Übersicht der Übertragungen gem. § 15 Abs. 5 GemHVO-Doppik M-V alter Fassung i.V.m. § 63 Abs. 1 Verordnung zur Änderung der GemHVO-Doppik und der GemKVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2015 gem. Anlage zur Kenntnis.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
06/05/2018
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.09.2018 nach Vorliegen der Voraussetzungen des § 50 KV M-V die gem. Anlage aufgeführten über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen als unvorhergesehen, unabweisbar und gedeckt.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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53,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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74,3 kB
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