Herr Lange stellt auf Nachfrage die ordnungsmäße Ladung zur Sitzung fest. Die Unterlagen sind fristgerecht und vollständig eingegangen. Von 15 Gemeindevertretern sind 14 anwesend. Herr Junge ist entschuldigt.
Die Beschlussfähigkeit entsprechend § 30 KV-M-V ist gegeben.