10.10.2018 - 12 Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 10.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lange bittet um Meinungen der Gemeindevertreter zur vorliegenden Beschlussvorlage.
Es entsteht eine angeregte Diskussion zu diesem Thema.
Es werden folgende Standpunkte dargelegt:
-man soll sich nicht von der Prämie verleiten lassen
-Kostenersparnisse kann man sich nicht vorstellen, da das neue Amtsgebäude mit finanziert werden
muss
-Zeitpunkt ist äußert unglücklich gewählt, man sollte der neuen Generation die Möglichkeit der
Entscheidung geben
--einige Gemeindevertreter erwägen einen Bürgerentscheid
-von Einigen wird das Schreiben des Bürgermeisters, Herrn Wallis, als Negierung des Amtes Carbäk
empfunden
Auf Nachfrage an Frau Narajek, warum Herrn Wallis Darstellung so zugelassen wird, antwortet Frau Narajek, dass die Verwaltung sich in kommunalpolitischen Angelegenheiten neutral zu verhalten hat. Insoweit teilt sie mit, dass die Beschlussvorlage weder rechtliche Abwägungen noch eine Stellungnahme des Amtes enthält, da es hier um eine kommunalpolitische Grundsatzentscheidung geht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.10.2018 ihr grundsätzliches Einverständnis zur Aufnahme von Verhandlungen zur Fusion der Ämter Carbäk und Rostocker Heide und befürwortet einen entsprechenden Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Carbäk innerhalb der Wahlperiode 2014 – 2019.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV/08/07/2018
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 14
Ja - Stimmen: 0
Nein - Stimmen: 13
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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226,3 kB
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