22.10.2018 - 6 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Lei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Elgeti verweist auf die große öffentliche und wirtschaftliche Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr für den Brandschutz, die Brandbekämpfung und bei Havarieeinsätzen.

Es gibt Übereinstimmung, die vorhandene Satzung über die „Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Broderstorf“ vom 28.03. 2007 den Erfordernissen aus der Feuerwehrbedarfsplanung und der aktuellen Rechtssprechung anzupassen. Die vorliegenden Planzahlen des Satzungsent-wurfes umfassen den Planungszeitraum von drei Jahren und die enthaltenen Verrechnungssätze bilden die Grundlage für Weiterberechnungen von Feuerwehreinsetzen gegenüber Verursachern  von Bränden und anderen Havarien, außerhalb des kostenfreien Radiuses von 3 km.

Frau Elgeti macht darauf aufmerksam, dass das Jahr 2018, vor allem in Folge der außergewöhnlichen Hitzeperiode von einer überdurchschnittlich hohen Frequenz an Feuerwehreinsetzen gekennzeichnet war.

Im Ergebnis der Diskussion wird den Beschlussvorschlägen unter Punkt 1 und 2 der vorliegenden Vorlage für die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen und damit einstimmig zugestimmt.

 

Das Amt wird gebeten die Kalkulation zur Satzung regelmäßig zu überarbeiten, da 2018 außergewöhnlich viele Einsätze statt fanden.

 

 

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.Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf billigt in ihrer Sitzung am 07.11.2018 die vorliegende Kostenersatzkalkulation zum Entwurf der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Broderstorf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     9

davon anwesend:                              5

Ja - Stimmen:                  5

Nein - Stimmen:               0

Stimmenthaltungen:        0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2018 die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Broderstorf gemäß vorliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     9

davon anwesend:                              5

Ja - Stimmen:                  5

Nein - Stimmen:               0

Stimmenthaltungen:        0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage