12.11.2018 - 17 Auftragsvergabe Wartungs- und Instandhaltungsve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 12.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis erläutert die Beschlussvorlage. Seit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Betrieb sind viele Wartungsarbeiten an der Verkabelung notwendig. Die Elektriker müssen ständig beauftragt werden. Entgegen dem vorliegenden Angebot der Firma Tesche ist die Wartung der einzelnen Lichtpunkte und die Wartung der Straßenbeleuchtungskästen nur alle vier Jahre notwendig. Die Kontrollfahrt könnte einmal jährlich in der Herbstzeit erfolgen. Herr Esins fragt, ob die Angabe von 181 Lichtpunkten aktuell ist. Dies wird bejaht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12. November 2018, die Firma Tesche Elektroanlagen GmbH aus Gelbensande mit der Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf der Basis des Angebotes vom 17.09.2018 und des Verhandlungs- und Aufklärungsgespräches vom 30.10.2018 unter dem Vorbehalt zu beauftragen, dass die jährliche Wartung eines jeden Lichtpunktes sowie der Straßenbeleuchtungskästen alle vier Jahre erfolgt und die Kontrollfahrt auf eine Fahrt im Herbst reduziert wird.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden dazu bevollmächtigt, den Zuschlag auf das Angebot zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/28/2018
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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