12.11.2018 - 16 Dorfstraße Poppendorf - Verkehrsberuhigung im T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 12.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis erläutert die Beschlussvorlage. Er weist auf die Gefahrensituation speziell im Kurvenbereich hin. So wurde schon einmal bezüglich der Thematik beraten, ob eine Einbahnstraßenregelung zielführend wäre.
Herr Schenzle erläutert, dass der Bauausschuss über die Thematik beraten hat. Eine Einbahnstraße ist deshalb fragwürdig, weil der Verkehr dadurch erfahrungsgemäß schneller werden würde. Es gab bereits einen Vor-Ort-Termin mit dem Ingenieurbüro Voss & Muderack. Dabei wurde sich auf eine Art der Aufpflasterung verständigt.
Herr Wallis entgegnet, dass der Winterdienst mit einer Aufpflasterung ggf. schwierig wird.
Herr Schenzle führt dies weiter aus. Auch wird es ggf. Lärmbelästigungen geben. Diese Probleme sind nicht von der Hand zu weisen, doch sie können nicht als Gegenargumente zur Beseitigung einer Gefahren-Situation dienen. In diesem Bereich leben etwa 18 Kinder, die noch nicht das schulpflichtige Alter erreicht haben.
Frau Bialuch entgegnet, dass sie gegen die Aufpflasterung aufgrund der zu befürchtenden Lärmbelästigung ist.
Herr Wallis führt aus, dass die Straße 2013 im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens mit Fördermitteln fertiggestellt wurde.
Herr Schenzle stimmt dem zu. Im Falle einer Aufpflasterung müsste Rücksprache mit dem Fördermittelgeber gehalten werden. Er führt noch einmal das Argument gegen eine Einbahnstraße auf: In einer Einbahnstraße wird schneller gefahren.
Herr Wallis äußert, dass die Empfehlung des Kreises war, im gesamten Bereich eine 30 km/h-Regelung geltend zu machen. Herr Wallis sieht diesen Bereich der Dorfstraße als Hauptgefahrenquelle. Eine Einbahnstraßen-Regelung klärt das Problem in dem Bereich zwischen Kreuzung und Kurve. Herr Wallis spricht sich gegen eine Aufpflasterung aus, er sieht eine erhöhte Lärmbelästigung.
Herr Fahlpahl ergänzt, dass Brems- und Beschleunigungsgeräusche hinzukommen. Es gibt einen Beschluss zur verkehrsberuhigten Zone. Herr Wallis antwortet, dass eine Spielstraße nicht möglich ist, da die Straße dafür insgesamt zu eng ist.
Frau Bialuch schlägt vor, eine digitale Geschwindigkeitsanzeige von beiden Seiten aus aufzustellen und eine große „30“ auf die Straße zu zeichnen. Sie beantragt, darüber abzustimmen.
Das Amt möge bitte klären, welche Voraussetzungen zur Aufstellung der beiden digitalen Geschwindigkeitsanzeigen erfüllt sein müssen.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12. November 2018, mit der Planung der Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße Poppendorf zwischen den Häusern 44 und 48 das Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH zu beauftragen. Grundlage des Honorars ist die aktuelle HOAI.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis Beschluss 1:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 1
Nein - Stimmen: 6
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/26/2018
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 im Zuge der Verkehrsberuhigung in der Dorfstraße zwischen den Häusern 44 und 48 von beiden Seiten aus eine digitale Geschwindigkeitsanzeige anbringen zu lassen. Darüber hinaus soll eine „30“ (30 km/h) auf die Straße gezeichnet werden.
Vorher ist zu klären, welche Voraussetzungen zur Aufstellung der beiden digitalen Geschwindigkeitsanzeigen erfüllt sein müssen.
Abstimmungsergebnis Beschluss 2:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
GV/08/27/2018
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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907,3 kB
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