29.11.2018 - 11 Ausgleichspflanzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pampel erläutert die Beschlussvorlage des Bauamtes und bittet bzgl. des Standortes für die 8 zu pflanzenden Bäume um die Mithilfe der Ausschussmitglieder.

Frau Elgeti findet das Kita-Gelände ungeeignet für die Winterlinden. Honigtau und Lindenblüten machen viel Dreck. Sie schlägt vor, die Linden im Wohngebiet hinter dem Friedhof zu pflanzen, wo momentan ganz dünne Birkenstämmchen stehen, die offensichtlich nicht weitergewachsen seien.

 

Herr Pampel wirft ein, dass, falls der Platz dort nicht ausreicht, einige Bäume auch auf dem Schulgelände der Amtsschule gegenüber vom Parkplatz gepflanzt werden könnten. Ansonsten könnte man die restlichen Bäume auch in Abstimmung mit den Gemeinden verteilen.

 

Herr Lange bittet zur Abstimmung bzgl. des Standortes Pastow.

 

(Hinweis: Das Amt hat den Beschluss durch genaue Benennung der von Frau Elgeti genannten Fläche konkretisiert.)

 

Herr Lange schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.51 Uhr. Daraufhin verlässt Frau Rohde die Räumlichkeit. Herr Lange wünscht ihr einen guten Heimweg.

 

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt in der Sitzung am 29.11.2018, dass als Ausgleich für die Fällung von sieben Birken und einer Pappel auf dem Gelände der KITA acht Winterlinden (Tilia cordata) auf folgendem Standort gepflanzt werden:

 

Pastow, Wohngebiet Haubenweg beim Friedhof –Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 72/13- Nähe „Mühlenteich 2“ in Verlängerung zum Haubenweg

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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