29.11.2018 - 10 Festlegungen zum Haushalts- und Rechnungswesen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Narajek erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Bünger fragt, warum das Amt eine Liquidität von 2 Millionen Euro haben muss. Frau Narajek stellt klar, dass dies nicht das Ziel ist, sondern dadurch entstanden, dass noch keine Jahresabschlüsse des Amtes für den Ergebnishaushalt 2016/2017 fertiggestellt worden sind. Die Summe ergibt sich durch die Verzögerung der Erstellung der Jahresabschlüsse und soll auf jeden Fall abgebaut werden. Letztendlich soll lediglich ein Puffer von 500 bis 600.000 Euro verbleiben.

 

Herr Wallis fragt, ob man nicht einfach die 500.000 Euro von Klein Kussewitz als Puffer nehmen kann. Es wird allgemein festgestellt, dass es so einfach leider nicht geht und die Berechnung der Amtsumlage insgesamt erheblich komplizierter ist. Frau Narajek fügt an, dass nach Fertigstellung der Abschlüsse für 2016/2017 abgerechnet wird und auch Klein Kussewitz für diese Zeit eine Auszahlung erhält.

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 29.11.2018 nachfolgende Festlegungen zur Führung des Haushalts- und Rechnungswesens des Amtes Carbäk:

 

  1. -      Freie verfügbare Finanzmittel werden ab dem Jahr 2018 für das Amt für alle

amtsangehörigen Gemeinden als Festgelder, soweit über die Institutssicherung der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen abgesichert, angelegt.

-          Guthabenzinsen für Festgelder werden ab dem Jahr 2018 als Ertrag im Amt vereinnahmt und kommen den Gemeinden über die Amtsumlage zugute.

-          Die Guthabenverzinsung, soweit eine solche durch den Kapitalmarkt gegeben ist, für Girokonten und Tagegeldkonten erfolgt ab dem Jahr 2018 entsprechend den Regeln zur Einheitskasse als Ertrag im Amt und kommt den Gemeinden über die Amtsumlage zugute.

-          Negativzinsen werden ab dem Jahr 2018 entsprechend den Regeln zur Einheitskasse als Aufwand im Amt gebucht und die Gemeindehaushalte über die Amtsumlage belastet.

-          Kontoführungsgebühren für laufende Girokonten, Tagegeldkonten und Festgeldkonten, soweit zukünftig durch Banken und Sparkassen erhoben, werden ab dem Jahr 2018 als Aufwand im Amt gebucht und die Gemeindehaushalte über die Amtsumlage belastet.

-          Kontoführungsgebühren für Verwalterkonten von Gemeindeobjekten belasten als Aufwand den Gemeindehaushalt.

-          Verzinsung für Verwalterkonten von Gemeindeobjekten entlasten/belasten als Ertrag/Aufwand den Gemeindehaushalt.

 

  1. Zur Bewirtschaftung der Einheitskasse des Amtes Carbäk stellen die amtsangehörigen Gemeinden dem Amt ein Liquiditätspuffer von 500.000,00 EUR bis 600.000,00 EUR zu Verfügung.

 

  1. Mit der Planung 2020/2021 erfolgt der Liquiditätsabbau im Amtshaushalt in Höhe des positiven Vortrags des Ergebnishaushalts unter Einhaltung des Ausgleichs des Finanzhaushaltes und Gewährleistung des Liquiditätspuffers in Höhe von 500.000,00 EUR bis 600.000,00 EUR (sh. Punkt 2.). Der Ausgleich des Ergebnishaushalts wird insoweit in Höhe des positiven Vortrags aus Vorjahren vernachlässigt. Diese Vorgehensweise gilt gleichfalls für die Berechnung der Amtsumlage als auch für die Berechnung der sonderumlagefinanzierten Produkte im Amtshaushalt (Produkt 11402, 11403, 21100, 24100, 36500).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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