05.12.2018 - 13 Beschluss zur weiteren Verfahrensweise für den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Von Herrn Jesse wird der Sachverhalt ausführlich erläutert.

 

Herr Westphal merkt an, dass man aus sicherheitsgründen über einen Fußweg an der Straße An den Kastatnien nachdenken sollte.

 

Es folgt eine kurze Diskussion, u.a. über den Zustand der Straße und die weitere Verfahrensweise.

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Beschluss:

 

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.Dezember 2018,

den Ausbau der Straße „An den Kastanien“ nicht weiter zu verfolgen.“

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 13

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.Dezember 2018,

im 1. Quartal des Jahres 2019 über eine Prioritätenliste für die Planungen zur Erneuerung diverser Ortsverbindungsstraßen und Straßenreparaturen im Gewerbegebiet zu beraten, um eine langfristige abgestimmte Planung in Gang zu setzen und die Voraussetzungen für das Stellen von Fördermittelanträgen zu schaffen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 11/06/2018

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 13

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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