14.01.2019 - 15 Beschluss über die Anschaffung eines Badmintonn...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister schlägt vor, ein höhenverstellbares Netz zu besorgen, welches man sowohl für Badminton- als auch Volleyballspiele nutzen kann.
Der Bürgermeister beantragt eine Pause um sich eingehend über den Vorschlag und dem Standort des Netzes auszutauschen. Es folgt eine Pause von 21:16 Uhr bis 21:26 Uhr.

Danach wird festgelegt, dass das Netz höhenverstellbar sein soll und zwischen DGH und den Spielgeräten platziert werden sollte. Ein Netz für den Innenbereich wird abgelehnt.

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Beschluss:

 

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 14. Januar 2019, ein höhenverstellbares Netz für die Aufstellung auf dem Gelände des Bolz- und Spielplatzes in Vogtshagen anzuschaffen. Ein geeigneter Standort wurde gefunden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis Beschluss 1:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 6

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV01/09/2019

 

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 14. Januar 2019, ein mobiles Badmintonnetz für die Innennutzung im DGH Vogtshagen anzuschaffen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis Beschluss 2:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 6

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV01/10/2019

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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