03.12.2018 - 15 Verwaltung Medizinisch-Therapeutisches Zentrum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 03.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Vagt fragt, ob die derzeit notwendige Verwaltungstätigkeit für das MTZ irgendwann endet.
Herr Pampel antwortet, dass das Amt so eine Verwaltungstätigkeit nicht leisten kann. Das übersteige die personellen Möglichkeiten des Amtes.
Herr Bünger fügt hinzu, dass die ICR als 100 %ige Tochter der Gemeinde Roggentin das Geld bekommt. Nach der Übergabe des Objektes sind noch viele weitere Aufgaben zu erledigen.
Frau Vagt erkundigt sich, ob dieser Vertrag nur die Verwaltung des MTZ umfasst oder ob man diesen auch allgemein halten kann.
Herr Bünger sagt, dass die ICR eine GmbH ist. Die Summe, um die es hier geht, wäre eigentlich recht gering. Es umfasst beispielsweise die Mietabrechnungen, die Betriebskostenabrechnungen, die Heizung…
Herr Pampel fügt hinzu, dass z.B. auch Wartungsverträge dort hineinfließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2018 der Informatik Center Roggentin GmbH als Verwalter des Medizinisch Therapeutischen Zentrums einen Liquiditätspuffer in Höhe von 3.000,00 € in Form eines Vorschusses (VV-Konto) zu gewähren, der mit Beendigung der Verwaltung des Medizinisch Therapeutischen Zentrums gegenüber der Gemeinde abzurechnen ist.
Der vertraglich geregelte Abrechnungsmodus für die Verwaltung des Medizinisch Therapeutischen Zentrums wird ab dem 01.01.2019 von monatlicher auf quartalsweise Abrechnung umgestellt und über eine Vertragsänderung festgeschrieben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
