03.12.2018 - 13 Billigung des Vorentwurfs der 2. Änderung und B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rückwart vom TÜV Nord spricht an, dass die letzte F-Plan-Änderung 2006 stattgefunden hat und dementsprechend eine Überprüfung bzw. Aktualisierung notwendig ist. Mitte 2018 wurde der Gemeinde Roggentin zudem durch die Wohnungsbaukontingente zusätzlicher Wohnraum zugestanden. Der Wohnungsbau im Ortsteil Roggentin gestaltet sich ihren Aussagen nach aufgrund der BAB, der vorhandenen Gewerbe, dem Lärmaktionsplan und dem Verkehrslärm nicht einfach. Frau Rückwart erläutert die einzelnen möglichen Änderungen im F-Plan.

Unter anderem spricht sie an, dass eine Bebauung „In der Luzerne“glich wäre. Dafür müsste ein B-Plan aufgestellt werden, eine Erschließung ist bereits vorhanden. Problematischre hier eventuell die Ackerwertzahl von 54 wobei nur eine Ackerwertzahl bis 50 r die Nutzung als Wohnungsbaufläche zulässig wäre. Da diese Abweichung jedoch sehr gering ist, bestehe eventuell trotzdem die Möglichkeit der Bebauung.

Der Birkenweg ist bereits bebaut. Hier müsste lediglich aktualisiert werden.

In Kösterbeck südlich am Wald ist keine Bebauung gewünscht. Es wären allerdings 15 Wohneinheiten an der Lindenallee möglich.

Bei manchen Flächen spielen auch die Eigentumsverhältnisse eine Rolle (siehe M3). Hierbei handelt es sich um einen privaten Eigentümer, dem man nicht vorschreiben kann, wie er seine Flächen gestaltet.

Neu wäre eine Fläche westlich des Gemeindegebietes. Hier könnte eine Photovoltaikanlage entstehen, welche derzeit gefördert wird. Dafür müsste ebenfalls ein B-Plan aufgestellt werden.

Herr Lischka fragt, ob man bei der Anzahl der Wohneinheiten von den Geschossen ausgeht. Es könnten eventuell ja auch Mehrfamilienhäuser errichtet werden.

Frau Rückwart sagt, dass so etwas in die Bilanzierung der Wohneinheiten miteinbezogen werden kann. Bisher ging sie immer von Einfamilienhäusern aus.

Herr Bünger merkt an, dass Roggentin eh schon „rmverstrahlt“ ist. Wohnungsbau und Lärm stehen da eigentlich in Widerspruch.

Herr Köpsel spricht in Bezug auf die mögliche Bebauung „In der Luzerne“ an, dass die jetzigen Anwohner die Straße bezahlen mussten. Er fragt, ob diejenigen, die dort neu bauen würden, dann keine Straßenausbaubeiträge bezahlen müssten.

Eine Antwort diesbezüglich blieb aus.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2018, den Beschluss über die Billigung des vorentwurfes zur 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplansder Gemeinde Roggentin mit folgenden Punkten zuzustimmen:

 

1.

Der Vorentwurf zur 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden.

 

3.

Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach   § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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