03.12.2018 - 11 Antrag auf zeitweilige Nutzung des Jugendclubs ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 03.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Vagt fragt, wie denn das Konzept den Waldkindergartens aussieht. Was ist eine „Notsituation“? Sie hat Bedenken, dass es zu einer kostenlosen Dauernutzung kommt und merkt zudem an, dass die notwendigen sanitären Einrichtungen gar nicht gegeben wären. Sie fragt zudem, wie ein Transport zum Jugendclub aussehen würde und ob denn der Wagen beheizt ist.
Herr Bünger sagt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Nutzung sehr gering ist.
Herr Lischka ist ebenfalls der Meinung von Frau Vagt. Der Waldkindergarten würde die Räumlichkeiten des Jugenclubs vermutlich belegen.
Herr Georgi glaubt zwar nicht, dass es hier zu einer Dauernutzung kommen würde, sieht aber das eigentliche Problem in der Satzung. Wenn ein Unkostenbeitrag von 2,- Euro vom Radclub erhoben wird, kann die Nutzung durch die Kita nicht kostenfrei stattfinden.
Frau Dierks fragt, warum der Verein auf der Tenne nicht seine eigenen Räumlichkeiten für Notsituationen zur Verfügung stellt. Beispielsweise käme hier die Aula des Altenheims in Betracht.
Herr Georgi fügt hinzu, dass zumindest eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben sein muss.
Frau Dierks kann verstehen, dass die Unterbringung in der Kita nicht möglich ist, aber betont nochmals, dass die Nutzung der Aula möglich wäre.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2018 die Zustimmung zum Antrag des Vereins „Auf der Tenne“ e.V. bezüglich der zeitweiligen Nutzung des Jugendclubs als Notunterkunft für die Waldkita-Gruppe.
Der Bürgermeister wird zum Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung ermächtigt.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
