16.07.2018 - 8.3 Zustimmung Vergleich im Klageverfahren thermovo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Narajek erläutert, dass die Frist bereits verstrichen ist und Herr Bünger deshalb in der Gemeindevertretersitzung im Zuge einer Eilentscheidung den Vergleich annahm. Das Geld ist bereits gezahlt und die Annahme an die Anwälte verschickt.

Die Gemeindevertretung muss dieser Eilentscheidung im Nachhinein zustimmen.

Auf die Frage, warum der Rechtsstreit gegen das Amt gerichtet sei, aber die Gemeinde zahlen müsse, wurde erklärt, dass das Amt Carbäk die Prozessführungsbegfugnis der Gemeinde besitze. Richtig hätte es heißen müssen, das Amt Carbäk für die Gemeinde Roggentin.

Es wurde auch gefragt, ob die Gewerbesteuerrückzahlung zu erfolgen hat. Diese Frage wurde bejaht und es wurde mitgeteilt, dass die Höhe der Gewerbesteuerrückzahlung für die Gemeinde sehr positiv ausgefallen sei. Bei weiteren Gerichtsverfahren, würde die Gemeinde höchstwahrscheinlich wesentlich größere Rückzahlungen auferlegt bekommen.

Herr Bünger bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung um Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin genehmigt in ihrer Sitzung am 16.07.2018 die Eilentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Roggentin, den am 29.05.2018 im Klageverfahren des Insolvenzverwalters A. Ahrendt über das Vermögen der thermovolt AG gegen den Amtsvorsteher des Amtes Carbäk geschlossenen Vergleich nicht zu widerrufen.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage