22.10.2018 - 8 Nachtragshaushalt 2018/2019

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Im Ergebnis des Vorschlages des Ordnung-Umwelt-Ausschusses bittet Herr Bünger Frau Narajek zu prüfen, ob 250.000,00 €r Fresendorf und 10.000,00 €r die Feuerwehr eingestellt werden können. Es wurden 5 neue Kameraden in die Feuerwehr aufgenommen und dar wird neue Kleidung benötigt. Herr Bünger macht folgenden Vorschlag: Im Nachtragshaushalt sind für 2018 für den Bauhof 410.000,00 € eingestellt. Das Jahr ist allerdings fast vorbei, realistisch gesehen kann mit dem Bau also erst Mitte/Ende 2019 begonnen werden, wenn die Straße fertiggestellt wurde. Man sollte also nicht das Geld dort binden, obwohl es an anderer Stelle schneller genutzt werden könnte.

Frau Narajek sagt, dass zunächst geklärt werden muss, welche Produktkonten das betrifft. Das Projekt des Ausschusses müsste zunächst auf Papier gebracht werden. Zudem handelt es sich hier um eine Investitionsmaßnahme. Die Liquidität besitzt die Gemeinde in jedem Falle. Der Beschluss zum Nachtragshaushalt sollte somit in die Dezembersitzung verschoben werden.

Herr Georgi stellt Fragen zu den wertmäßigen Veränderungen einzelner Produkte.

Frau Narajek erläutert diese und merkt an, dass die Gemeindevertreter sich in Zukunft vorher bei ihr erkundigen sollten, was einzelne Veränderungen bedeuten.

Herr Bauske fragt, ob die Planung des Bauhofes auch mit in den Nachtrag fällt.

Frau Narajek antwortet, dass sich diese hinter der Umlage in Höhe von 165.000,00 € verbirgt.

Herr Bünger stellt den Antrag auf Ergänzung und Verschiebung des TOPs auf die Sitzung am 10.12.2018. Die Satzung sollte zur Beschlussfassung ordnungsgemäß vorliegen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22.10.2018 den Tagesordnungspunkt „Nachtragshaushalt 2018/2019“ auf die Sitzung vom 10.12.2018 zu verschieben.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 10

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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