22.10.2018 - 14 Erneuerung des Spielplatzes Pastower Weg bzw. A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tabbert merkt an, dass der Bauhofstandort trotzdem in Betracht gezogen werden sollte. Die Geräte sollten zunächst auf dem ursprünglichen Spielplatz aufgestellt werden und später umgesetzt werden.

Herr Büngerlt dem entgegen, dass der Bauhof sich im Innenbereich befindet und bei einer Veräerung ein Erlös von 150.000,00 180.000,00€ zu erwarten wäre.

Frau Weiß ist der Meinung, dass man nicht noch mehr Flächen zubauen sollte.

Herr Lischka sagt, dass der jetzige Standort des Spielplatzes für ihn nicht zentral gelegen ist und sich die dort befindliche Gasleitung als sehr gefährlich darstellt. Am Bauhofstandort befindet sich zudem das Clubhaus, der Jugendclub, dort könnte der Spielplatz gut integriert werden. Man sollte die Spielgeräte nur solange am derzeitigen Standort belassen, wie es notwendig ist.

Herr Georgigt hinzu, dass der Spielplatz am Pastower Weg immer für gut empfunden wurde, bis klar wurde, dass sich darunter eine Gasleitung befindet. Zudem wäre ein Spielplatz dort baurechtlich nicht rechtens. Er schlägt vor, die Variante 3 abgeändert zu beschließen, indem aufgenommen wird, dass der Spielplatz am Pastower Weg temporär erhalten werden soll, an derselben Stelle neue Spielgeräte entsprechend der Empfehlung der Gemeinde aufzustellen sind und dass ein geeigneterer neuer Standort für das Anlegen eines neuen Spielplatzes gesucht werden muss. Ein Fördermittelantrag sollte gestellt werden, sobald eine Fördermöglichkeit besteht.

Frau Prof. Dr. Steffenhagen sagt, dass alle 4 Varianten diskutiert wurden. Von der sich auf dem Spielplatz befindenden Gastrasse bleiben wir weit genug entfernt. Laut Aussagen von Herrn Pampel müssten rechts und links von der Gasleitung 5 Meter Abstand eingehalten werden, hier werden sogar 7,5 Meter Abstand gehalten.

Herr Georgi fragt, wie das realisiert werden soll, wenn die Gasleitung doch mitten durch den Spielplatz verläuft.

Frau Vagt ist ebenfalls der Meinung, dass das keine endgültige Lösung ist.

Herr Bünger sagt, dass 70.000,00€r den Kauf von Spielgeräten eingestellt wurden. Dieses Geld müsste nun auch genutzt werden.

Herr Georgi merkt an, dass im Sachverhalt der Beschlussvorlage steht, dass ein Spielplatz am jetzigen Standort nicht zulässig ist. Er lt es für sehr riskant dort so viel Geld zu investieren. Er stellt in Frage, warum das Amt 4 Beschlussvarianten schreibt, die rechtlich alle nicht in Ordnung sind.

Frau Narajek antwortet, dass alle Varianten korrekt sind abgesehen von Variante 2.

Herr Büngergt hinzu, dass nicht gleich von einem Spielplatz die Rede sein muss, wenn Spielgeräte aufgestellt werden.

Nach ausgiebiger Diskussion wird sich für eine abgeänderte Version der Beschlussvariante 2 entschieden.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2018, den alten Spielplatz am Pastower Weg temporär zu erhalten und an derselben Stelle neue Spielgeräte entsprechend der Empfehlung der Gemeinde aufzustellen sowie einen geeigneteren Standort für das Anlegen eines neuen Spielplatzes zu suchen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 10

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3161&TOLFDNR=52374&selfaction=print