09.01.2019 - 13 Mediationsverfahren Hähnchenmastanlage Fienstor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 09.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Hanna Paret
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jesse liest den Beschluss (Vergleich) vor.
Während des Verlesens verlässt Herr Noak von 20:06 bis 20:08 Uhr den Sitzungsraum.
Herr Noak äußert, dass darüber gesprochen wurde, dass die Ausweichtaschen vor Baubeginn errichtet werden. Dies wurde nicht berücksichtigt. Er fragt, wer es kontrolliert, dass die Ausweichtaschen vor Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage errichtet werden. Eine weitere Frage von ihm ist, wann mit den festgelegten Ausgleichspflanzungen begonnen wird.
Wenn der Vergleich so befürwortet wird, dann muss strikte Kontrolle der Vergleichsforderungen erfolgen.
Herr Grunow fragt, ob der Bürgermeister und sein Stellvertreter die Zustimmung zum Vergleich gegeben haben.
Herr Jesse und Herr Lange teilen mit, dass die Zustimmung gegenüber dem Rechtsanwalt erfolgte.
Herr Grunow macht einige Ausführungen zu dem Vergleich anhand seiner E-Mail (Stellungnahme) vom 17.12.2018. Diese E-Mail ist als Anlage der Niederschrift beigefügt und Bestandteil der Niederschrift.
Herr Grunow möchte vom Bürgermeister eine Antwort, warum keine außerordentliche Gemeindevertretersitzung einberufen wurde. Er äußert ferner, dass es Aufgabe der Gemeindevertretung ist, für das Gemeinwohl aller Bürger Sorge zu tragen.
Es folgt eine kurze Diskussion im Hinblick auf eine mögliche Einberufung einer außerordentlichen Sitzung, die im Vergleich und in der Beschlussvorlage benannte Frist sowie die E-Mailabfrage.
Frau Narajek teilt mit, dass sie hinsichtlich der Frist keine Auskunft geben kann, da ihr die Akte nicht vorliegt.
Herr Grunow möchte wissen, ob aufgrund der Eilentscheidung der Fall erledigt ist.
Es folgt eine weitere Diskussion in Bezug auf die Ausweichtaschen und den Vergleich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in der Sitzung am 09.01.2019, dem Beschluss (Vergleich) des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 07.12.2018 in dem Verwaltungsstreitverfahren Gemeinde Broderstorf gegen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Az.: 9 E-GR 2645/16 SN) zuzustimmen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden gemäß § 39 KV M-V im Nachhinein dazu ermächtigt, den Beschluss (Vergleich) schriftlich anzunehmen, damit die 3-Wochen-Frist zur Zustimmung (28.12.2018) eingehalten werden kann.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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