21.01.2019 - 13 Informationen zur Beantragung eines festen Gesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 21.01.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Das Ordnungsamt informiert über den bisherigen Stand:
- Einen Beschluss seitens der Gemeinde hat es nicht gegeben.
- Der Landkreis sowie auch der Straßenbaulastträger der Bundesstraße, vertreten durch die Straßenmeisterei Pastow, sehen keine Veranlassung, hier eine feste Blitzersäule zu installieren. Bisherige Messungen und Auswertungen haben kein erhöhtes Gefahrenpotential erkennen lassen. Der Straßenbaulastträger hat nichts dagegen, wenn die Gemeinde eine Säule finanziert (Anschaffungskosten liegen im sechsstelligen Bereich). Die Einnahmen fließen nicht in die Gemeinde.
Allgemeiner Hinweis:
Die Straßenbaulastträger können nicht alle Gefahren auf ihren Straßen verhindern. Viele Gefahren entstehen durch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, auf die der Straßenbaulastträger keinen Einfluß haben.