06.02.2019 - 15 Beschluss über die Anschaffung eines Spielgerät...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 06.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lange erläutert kurz die Beschlussvorlage. Zum Sachverhalt selbst, erklärt Herr Jesse, dass er mit dem Vorschlag, dass das Spielgerät auf dem Gelände der Schule aufgestellt werden soll, nicht einverstanden ist und diesen Vorschlag auch ablehnt. In Pastow gibt es einen Spielplatz, wo Spielgeräte abgebaut wurden. Zum anderen stellt er die Frage, warum das Amt hier den Vorschlag unterbreitete.
Die Mitglieder diskutieren grundsätzlich darüber, wie mit der Verwendung von Stiftungsgeldern der Gemeinde überhaupt umgegangen werden sollte.
Herr Junge erklärt, dass im KITA- und Schulausschuss, wo er zugegen war, darüber bereits beraten wurde, da der Vorschlag seitens des Amtes vorgelegt wurde. Es ging um das Stiftungsziel, das ein kleiner Teil der Stiftungsgelder, die nunmehr zur Verfügung stehen, den Kindern zukommen zu lassen. Der KITA- und Schulausschuss hat daher eine Empfehlung an die Gemeinde Broderstorf gegeben, einen Teil des Geldes für ein Spielgerät auf dem Schulgelände zu verwenden, wo ja auch Kinder von Broderstorf zur Schule gehen. Die übrige Verwendung des zur Verfügung stehenden Stiftungsgeldes muss die Gemeindevertretung Broderstorf sowieso noch beraten. So ist es auch im Sachverhalt der BV festgehalten. Im Ergebnis der Diskussion wird folgender Beschluss gefaßt:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.Februar 2019, entsprechend der Empfehlung des Kita- und Schulausschusses des Amtes Carbäk für das Spielgerät „Climbing-Zelt“ des Herstellers ESPAS die Kosten komplett in Form eines Investitionszuschusses zu übernehmen und auf dem Gelände der Schule an der Carbäk aufstellen zu lassen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:15
davon anwesend:15
Ja - Stimmen:15
Nein - Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.