06.02.2019 - 12 Auftragsvergabe Ingenieurleistung Abriss und Ne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 06.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zur Beschlussvorlage (BV) meldet sich Herr Grunow. Herr Grunow verweist bzgl. der BV auf den Vergaberechterlass des Ministeriums vom Dezember 2018. Warum wird hier nur auf das Ingenieurbüro aib verwiesen?! Aus seiner Sicht sollte sich die Gemeindevertretung erst einmal darauf verständigen, wass sie bei einem Neubau will. Wieviele Wohnungen, welche Art von Wohnungen (z.B. Berücksichtigung auf altersgerechtes Wohnen) wie groß sollen die Wohnungen werden, eine Skizze sollte vorbereitet werden. Hier ist erst einmal das Amt gefragt, Vorschläge der Gemeindevertretung vorzulegen. Zum anderen sollten mehere Architektenbüros angefragt werden. Aus der vorliegenden BV sind diese erforderlichen Parameter nicht zu erkennen und er stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen.
Herr Pampel erklärt, dass der Vergabeerlass auch beinhaltet, dass die Leistungsphasen 1 und 2 nicht zwingend mehere Ingenieur- oder Architektenbüros fordern. Zum anderen hat aib schon Vorleistungen erbracht, auf die man aufbauen kann. Vergaberechtliche Grundlagen hier zu eläutern würde den heutigen Zeitrahmen sprengen. Die Gemeindevertretung sollte vor ihrer Entscheidung zur BV jedoch bedenken, ob eine Ausschreibung zu den Leistungsphasen 1 und 2 erfolgen soll oder nur eine Anfrage. Bei einer Ausschreibung ist ein erneuter längerer Zeitraum erforderlich.
Frau Elgeti spricht sich ebenfalls für mehrere Anbieter aus, damit auch eine gewisse Vergleichbarkeit gegeben ist.
Im Ergebnis der Diskussion verständigen sich die Gemeindevertreter darauf, den Antrag von Herrn Grunow abzulehnen und folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in der Sitzung am 06.02.2019, die Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung – Vorplanung) für die Leistungsbilder Gebäude, Haustechnik und Freianlagen, für den Abriss und den Neubau des Mehrfamilienhauses im Schwarzen Weg 16-18 in 18184 Broderstorf auf Basis der aktuellen HOAI in Auftrag zu geben, unter der Maßgabe, neben dem vorliegenden Angebot von aib an zwei weitere Architektenbüros die Anfrage zu den beiden Leistungsphasen zu stellen. Dem wirtschaftlichsten Angebot ist danach der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den dazugehörigen Ingenieurvertrag zu unterzeichnen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:15
davon anwesend:15
Ja - Stimmen:13
Nein - Stimmen:2
Stimmenthaltungen:0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.